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Schweiz
28.10.2025
28.10.2025 17:10 Uhr

Darüber wird am 30. November abgestimmt

Am 30. November werden die Stimmberechtigten an die Urne gebeten.
Am 30. November werden die Stimmberechtigten an die Urne gebeten. Bild: Tagblatt.ch
Am 30. November 2025 stimmen die Schweizerinnen und Schweizer über zwei nationale Vorlagen ab. Die Zürcher Stimmberechtigten werden über vier kantonale Vorlagen bestimmen und in der Region stehen kommunale Abstimmungen bevor, unter anderem über die GZO-Kapitalerhöhung.

Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sind am 30. November gefordert. Neben zwei nationalen Vorlagen müssen sie sich mit vier kantonalen Vorlagen, darunter mit Gegenvorschlägen, befassen. In einigen Gemeinden stehen ausserdem kommunale Abstimmungen an. Eine von ihnen ist der Entscheid über die Kapitalerhöhung bei der GZO Spital Wetzikon AG.

Die nationalen Vorlagen


1. Vorlage: Service-citoyen-Initiative

Heute sind Schweizer Männer verpflichtet, einen Dienst in der Armee oder im Zivilschutz zu leisten. Militärdienstpflichtige mit Gewissenskonflikten leisten einen länger dauernden Zivildienst. Wer keinen Dienst leistet, muss eine Ersatzabgabe bezahlen. Die grosse Mehrheit der heute geleisteten Diensttage hat einen direkten Bezug zur Sicherheit der Schweiz. Für Schweizer Frauen ist der Dienst in der Armee oder im Zivilschutz freiwillig.

Die Service-citoyen-Initiative sieht vor, dass alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger einen Dienst zugunsten der Allgemeinheit und der Umwelt erbringen müssen. Mit dem «Service citoyen» (Bürgerdienst) möchte die Initiative das Gemeinwohl stärken. Auch Frauen müssten somit neu einen Dienst leisten. Dieser Dienst soll entweder im Militär, im Zivilschutz oder in Form eines gleichwertigen Milizdienstes erbracht werden, wobei der Sollbestand von Armee und Zivilschutz garantiert sein muss.

Die Initiative zielt darauf ab, die Sicherheit breiter zu denken und die Dienstpflicht stärker auf Bereiche wie Klimaschutz, Ernährungssicherheit und Betreuung auszurichten. Personen, die keinen Dienst leisten, sollen wie heute eine Abgabe entrichten. Durch die Einführung einer allgemeinen Dienstpflicht würden doppelt so viele Bürgerinnen und Bürger rekrutiert wie heute. Damit würden auch die Kosten für Bund, Kantone und die Wirtschaft entsprechend steigen.

Bundesrat und Parlament empfehlen, die Initiative abzulehnen. Armee und Zivilschutz sind mit Unterstützung des Zivildienstes zentral für die Sicherheit der Schweiz. Eine Dienstpflicht sei nur für diese Organisationen notwendig.

Die Initiative geht mit dem vorgeschlagenen Bürgerdienst darüber hinaus. Es würden erhebliche Kosten für Bund und Kantone entstehen, zudem wäre die Wirtschaft spürbar belastet.

Ja: EVP, GLP
Nein: SP, Grüne, FDP, SVP, Die Mitte
Stimmfreigabe: EDU, AL

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2. Vorlage: Initiative für eine Zukunft

Die Schweiz muss ihre Treibhausgasemissionen bis 2050 auf netto null senken. Das hat die Stimmbevölkerung so beschlossen. Für Massnahmen, die zur Erreichung dieses Ziels beitragen, stehen dem Bund heute jedes Jahr rund 2 Milliarden Franken zur Verfügung. Diese Mittel stammen in erster Linie aus verbrauchsabhängigen Abgaben auf Brenn- und Treibstoffen sowie auf Strom.

Die Initiative fordert mehr Mittel für die Klimapolitik. Das Geld soll von einer Erbschafts- und Schenkungssteuer des Bundes kommen. Bisher kennen nur Kantone und Gemeinden eine solche Steuer. Neu soll der Bund zusätzlich eine Steuer von 50 Prozent auf den Nachlass und die Schenkungen einer Person erheben, wobei die ersten 50 Millionen Franken nicht besteuert werden. Zwei Drittel der Einnahmen soll der Bund erhalten, einen Drittel die Kantone. Die Einnahmen aus der neuen Erbschafts- und Schenkungssteuer müssen laut Initiativtext «zur sozial gerechten Bekämpfung der Klimakrise sowie für den dafür notwendigen Umbau der Gesamtwirtschaft» verwendet werden.

Für Bundesrat und Parlament ist die Initiative der falsche Weg, um die Klimaziele der Schweiz zu erreichen. Zudem könnte die Umsetzung der Initiative vermögende Personen und Unternehmen dazu bewegen, die Schweiz zu verlassen. Dies könnte Arbeitsplätze gefährden und statt zu höheren sogar zu tieferen Steuereinnahmen als heute führen.

Ja: SP, Grüne
Nein: EVP, FDP, SVP, GLP, Die Mitte
Stimmfreigabe: EDU, AL

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Vier kantonale Vorlagen

Insgesamt stehen auf kantonaler Ebene vier Abstimmungen an; bei zwei Vorlagen wurde zusätzlich ein Gegenvorschlag ausgearbeitet.

Einführungsgesetz zum Krankenversicherungsgesetz

Die Zürcher Stimmberechtigten entscheiden am 30. November 2025 zusätzlich über die Vorlage zum Einführungsgesetz zum Krankenversicherungsgesetz (EG KVG) mit Änderungen vom 7. April 2025, die Prämienverbilligungen sowie Bundes- und Kantonsbeiträge betreffen.

Mit der Änderung des Einführungsgesetzes zum KVG wird eine parlamentarische Initiative umgesetzt, die einen höheren Kantonsbeitrag für die Prämienverbilligung fordert. Mit der Gesetzesänderung soll der Kantonsbeitrag mindestens gleich hoch wie der Bundesbeitrag sein. Der Kantonsrat will damit Personen der unteren und mittleren Einkommensschichten finanziell entlasten. Die Erhöhung des Beitrags führt zu Mehrkosten von rund 50 Mio. bis 60 Mio. Franken im Jahr. Eine Minderheit des Kantonsrates ergriff dagegen das Referendum. Der Regierungsrat lehnt die Vorlage ab.

Der Kantonsrat empfiehlt: Ja
Der Regierungsrat empfiehlt: Nein

Ja: SP, Grüne, EVP, GLP, Die Mitte
Nein: FDP, SVP, EDU
Keine Angabe: AL, GLP

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Kantonale Volksinitiative «Für ein Grundrecht auf digitale Integrität»

Die Volksinitiative fordert, dass im Kanton Zürich ein neues Recht auf digitale Integrität als Grundrecht in die Verfassung aufgenommen wird. Es soll die Menschen im digitalen Raum besser schützen – zum Beispiel beim Datenschutz oder bei der Sicherheit von Informationen. Ausserdem sollen staatliche Leistungen nicht nur digital, sondern weiterhin auch auf Papier vorhanden sein oder persönlich bezogen werden können.

Der Kantonsrat und der Regierungsrat lehnen die Initiative ab. Sie sind der Meinung, dass die Formulierung der Initiative den Gesetzgeber zu stark einengt, eine effiziente Verwaltungstätigkeit erschwert und falsche Erwartungen weckt.

Auch der Gegenvorschlag des Kantonsrates will den Schutz im digitalen Raum in die Verfassung aufnehmen, beschränkt sich jedoch auf die wichtigsten Punkte und lässt dem Gesetzgeber mehr Spielraum bei der Umsetzung.

Der Regierungsrat empfiehlt auch den Gegenvorschlag zur Ablehnung, da die geltenden Grundrechte bereits ein hohes Schutzniveau sicherstellen würden.

Werden sowohl die Volksinitiative als auch der Gegenvorschlag angenommen, gilt das Ergebnis der Stichfrage.

«Für ein Grundrecht auf digitale Integrität»

 Parolen für die kantonale Volksinitiative (A):

Kantonsrat und Regierungsrat empfehlen: Nein

Nein: SP, Grüne, EVP, FDP, SVP, EDU, Die Mitte
keine Angabe: AL, GLP

Parolen für den Gegenvorschlag (B):

Ja: SP, Grüne, EVP, EDU, Die Mitte
Nein: FDP, SVP
keine Angabe: AL, GLP

Parolen zur Stichfrage (C):

B: SP, Grüne, EVP, SVP, EDU, Die Mitte
keine Angabe: FDP, AL, GLP

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Kantonale Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen im Kanton Zürich»

Die Volksinitiative will den gemeinnützigen und preisgünstigen Wohnraum sowie Alterswohnungen fördern. Zu diesem Zweck sollen die Gemeinden die Möglichkeit erhalten, ein kommunales Vorkaufsrecht für Grundstücke einzuführen.

Für den Kantonsrat und den Regierungsrat wäre ein solches Vorkaufsrecht ein schwerer Eingriff in die Eigentumsgarantie und in die Wirtschaftsfreiheit. Der Kantonsrat und der Regierungsrat lehnen die Initiative deshalb ab und empfehlen stattdessen einen Gegenvorschlag zur Annahme.

Der Gegenvorschlag sieht eine Verdoppelung des Kredits für die kantonale Wohnbauförderung vor. Damit könne der Kanton mehr Wohnungen für Haushalte mit geringem Einkommen und Vermögen vergünstigen.

Es wird über beide Vorlagen abgestimmt. Werden beide angenommen, gilt das Ergebnis der Stichfrage.

«Mehr bezahlbare Wohnungen im Kanton Zürich»

Parteiparolen für die kantonale Volksinitiative (A)

Kantonsrat und Regierungsrat empfehlen: Nein

Ja: SP, Grüne, EVP
Nein: FDP, SVP, EDU, Die Mitte
Keine Angabe: AL, GLP

Parteiparolen für den Gegenvorschlag (B)

Kantonsrat und Regierungsrat empfehlen: Ja

Ja: FDP, SVP, EDU, Die Mitte
Nein: SP, Grüne, EVP
keine Angabe: AL, GLP

Parteiparolen für die Stichfrage (C)

A: SP, Grüne, EVP
B: FDP, SVP, EDU, Die Mitte
keine Angabe: AL, GLP

Strassengesetz (StrG)

Mit der vorliegenden Änderung des Strassengesetzes (Umsetzung der sogenannten Mobilitätsinitiative) soll ausschliesslich der Kanton Zürich die Geschwindigkeit auf Staatsstrassen und Strassen mit überkommunaler Bedeutung anordnen können. Damit soll auf diesen Strassen eine Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit, so weit wie bundesrechtlich zulässig, vermieden werden.

Bisher hat der Kanton den beiden Städten Zürich und Winterthur für Strassen mit überkommunaler Bedeutung sowie Gemeindestrassen die Zuständigkeit zur Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit delegiert, weshalb sie diese selbstständig anordnen können. Die Zuständigkeit für die Gemeindestrassen soll nicht geändert werden und damit bei den beiden Städten verbleiben.

Der Kantonsrat und der Regierungsrat sind für die Gesetzesänderung. Dagegen wurde das Kantonsratsreferendum und von den Städten Zürich und Winterthur das Gemeindereferendum ergriffen. Deshalb stimmen wir darüber ab.

Kantonsrat und Regierungsrat empfehlen: Ja

Ja: FDP, SVP, EDU, Die Mitte
Nein: SP, Grüne, EVP, AL
Keine Angabe: GLP

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Abstimmung über GZO-Kapitalerhöhung

Am 30. November 2025 stimmen die Stimmberechtigten in mehreren Gemeinden des Zürcher Oberlandes über kommunale Vorlagen ab. Die Abstimmung über die Kapitalerhöhung der GZO AG Spital Wetzikon steht dabei im Zentrum der Gemeinden Bauma, Bäretswil, Bubikon, Dürnten, Hinwil, Rüti und Wetzikon. Die übrigen Aktionärsgemeinden haben bereits im Vorfeld an der Gemeindeversammlung entschieden.

Weitere kommunale Abstimmungen

Rüti ZH

In Rüti ZH kommen zusätzlich zwei Vorlagen zur Abstimmung: Die Genehmigung eines Verpflichtungskredits von 29,5 Mio. Franken für den Neubau der Primarschulanlage und Sporthalle Ferrach sowie die Abstimmung über die Einzelinitiative «Verbot von lärmendem Feuerwerk».

Mönchaltorf

In Mönchaltorf stehen drei Vorlagen zur Abstimmung:

  • Neues Gemeindehaus mit Wohngebäude und Tiefgarage: Die Stimmberechtigten entscheiden über die Genehmigung eines Investitionskredits von 16,5 Mio. Franken für den Neubau eines Gemeindehauses, eines zusätzlichen Wohngebäudes mit barrierefreiem, altersgerechtem Wohnraum sowie einer Tiefgarage inklusive Landanteil, Einrichtung, Bauherrenvertretung und Reserve.
  • Zusammenschluss zur Bildung der Kirchgemeinde Mönchaltorf – Oetwil am See: Die Abstimmung betrifft die geplante Fusion der beiden Kirchgemeinden per 1. Januar 2027.
  • Zusatzkredit Erweiterung Pavillon: Die Stimmberechtigten entscheiden über einen Zusatzkredit von 520'000 Franken für die Bauausführung der Erweiterung des Pavillons.

Wila

In Wila stimmen die Stimmberechtigten über die Genehmigung eines Objektkredits von 4,612 Mio. Franken für das Hochwasserschutzprojekt Huebbach ab. Der Kredit umfasst auch die Vorinvestition für die Strassenanpassung an der Schochenstrasse.

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Gabriela Gasser