Mit dem Herbst neigt sich die Grillsaison dem Ende zu und der Grill wird weggestellt. Oft wird der Gasgrill in Kellern, Garagen oder Schuppen aufbewahrt, um ihn vor Nässe und Kälte zu schützen. Was für die Lagerung des Grillgeräts richtig ist, ist für Gasflaschen jedoch falsch. Denn die Lagerung von Gasflaschen in geschlossenen Räumen kann lebensgefährlich sein. Wenn aus dem vermeintlich dichten Behälter Gas entweicht, kann bereits ein kleiner Funke in Ihrem Keller zu einer Explosion führen. Doch wohin mit der Gasflasche?
Die BFB empfiehlt, Grillgerät und Gasflasche immer getrennt zu lagern. Vor der Einlagerung sollte überprüft werden, dass der Flaschenhahn dicht verschlossen ist. Ein leises Zischen kann auf ein undichtes Ventil hinweisen und muss von einer Fachperson kontrolliert werden.
Gasflaschen nur im Freien
Gasflaschen dürfen nicht im Keller, in Untergeschossen, Lichtschächten oder in der Nähe von Kanaleinläufen gelagert werden. Da Flüssiggas schwerer als Luft ist, kann austretendes Gas in tieferliegenden Räumen gefährliche Gasblasen bilden, die bereits durch einen kleinen Funken zu einer Explosion führen können. Die Lagerung im Freien – beispielsweise auf Balkon oder im Garten unter einer Überdachung – ist sicher. Der Untergrund sollte trocken, fest und eben sein, und Gasflaschen dürfen nicht in der Nähe leicht brennbarer Stoffe stehen.