Home Region Sport Magazin Schweiz/Ausland Agenda
Schweiz
21.10.2025

Coop erhöht Mindestlöhne

Coop passt die Löhne und Arbeitsbedingungen für Mitarbeitende ab 2026 an.
Coop passt die Löhne und Arbeitsbedingungen für Mitarbeitende ab 2026 an. Bild: Barbara Tudor
Ab 1. Januar 2026 tritt ein neuer Gesamtarbeitsvertrag (GAV) in Kraft, der unter anderem höhere Mindest- und Referenzlöhne sowie Anpassungen bei Ferien und Vaterschaftsurlaub vorsieht.

Wie Coop mitteilt, tritt ab dem 1. Januar 2026 ein neuer Gesamtarbeitsvertrag (GAV) in Kraft, der für die kommenden fünf Jahre gilt. 

Neuer Gesamtarbeitsvertrag

Der neue GAV wurde gemeinsam mit den Sozialpartnern Verein der Angestellten Coop (VdAC), Kaufmännischer Verband Schweiz, Syna, OCST und Unia vereinbart.

Er sieht unter anderem eine Erhöhung des Mindestlohns auf 4'300 Franken vor. Der Referenzlohn steigt nach zweijähriger Grundbildung auf 4 400 Franken und nach dreijähriger beziehungsweise vierjähriger Grundbildung auf 4 500 beziehungsweise 4 700 Franken. Der Vaterschaftsurlaub wird auf 20 Tage verlängert. Mitarbeitende mit einem Monatslohn von bis zu 5 300 Franken können neu Beiträge von Coop Child Care für die Kinderbetreuung beantragen. Lernende erhalten zwei Wochen Jugendurlaub bei vollständiger Lohnfortzahlung.

Lohnrunde 2026

Für das Jahr 2026 stellt Coop 1 % der Lohnsumme für individuelle Lohnerhöhungen bereit, wie das Unternehmen mitteilt. Die Anpassungen gelten sowohl für Mitarbeitende mit GAV als auch für Kader-Mitarbeitende. Darin enthalten sind auch die Erhöhungen der Mindest- und Referenzlöhne.

Mitarbeitende übernehmen über den GAV hinaus weiterhin zwei Drittel der Pensionskassenbeiträge. Zusätzlich bestehen Regelungen zu Weiterbildungen, Treueprämien und Vergünstigungen. Das Unternehmen verfügt über das Zertifikat «Fair Compensation» der Schweizerischen Vereinigung für Qualitäts- und Management-Systeme (SQS), das eine faire Entlohnung bestätigt.

Zürioberland24/gg