Der Boden des Schlossdurchgangs ist denkmalgeschützt und darf nicht einfach verändert werden. Eine Machbarkeitsstudie von September 2018 des Hochbauamts des Kantons Zürich prüfte den behindertengerechten Zugang des Innenhofs im Schloss Grüningen mit verschiedenen Materialien. Schlussendlich lautete die Empfehlung, dass keiner der Beläge vollumfänglich zu überzeugen vermochte und dass der Kanton als Eigentümer der Schlossanlage auf den Einbau eines behindertengängigen Belags verzichten solle.
Spurgruppe sieht Gefahren
Im Projekt «Lokal vernetzt älter werden», an dem die Gemeinde Grüningen von 2021 bis 2023 teilgenommen hatte, überprüfte eine Spurgruppe als Teilprojekt einige wichtige öffentliche Plätze auf ihre behindertengerechte Begehbarkeit. Dabei kamen sie zum Schluss, dass der ungleich hohe Natursteinbelag im Schlossdurchgang für Personen, im speziellen für ältere Menschen mit Rollator oder im Rollstuhl, gefährlich ist. Die Holperer und das Verkeilen sei für geh- und sehbehinderte Personen eine potenzielle Gefahr, zu stürzen und sich zu verletzen. Es könne zudem nicht von den Besuchern verlangt werden, immer eine Begleitperson mitzunehmen.
