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Kanton
16.10.2025

Anklage nach Angriff vor Fussballderby

Im Zusammenhang mit dem Angriff kommt es zu mehreren Anklagen, Strafbefehlen und noch offenen Verfahren.
Im Zusammenhang mit dem Angriff kommt es zu mehreren Anklagen, Strafbefehlen und noch offenen Verfahren. Bild: Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich
Knapp ein Jahr nach dem tätlichen Angriff vor dem Fussballderby GC – FCZ am Bahnhof Hardbrücke hat die Zürcher Staatsanwaltschaft die Strafverfahren gegen über zwei Dutzend Beschuldigte weitgehend abgeschlossen. Sieben Personen wurden bislang angeklagt, 14 mit Strafbefehl bestraft.

Am Samstagnachmittag, 19. Oktober 2024, kam es vor dem Fussballderby GC – FCZ am Bahnhof Hardbrücke zu einem tätlichen Angriff mutmasslich von GC-Anhängern auf mehrere Fans des FCZ. Diese wurden teilweise verletzt und beraubt.

Hausdurchsuchungen und Verhaftungen

Aufwändige Ermittlungen von Stadtpolizei und Staatsanwaltschaft führten in der Folge zur Identifizierung mehrerer tatverdächtiger Personen. Mitte März 2025 kam es dann im Zuge einer grossen koordinierten Aktion in verschiedenen Kantonen zu Hausdurchsuchungen und Verhaftungen.

Verfahren gegen 26 Männer abgeschlossen

Knapp ein Jahr nach einem tätlichen Angriff rund um ein Fussballderby und etwa ein halbes Jahr nach einer koordinierten Aktion haben die zuständigen Staatsanwaltschaften im Kanton Zürich die Strafverfahren gegen 26 beschuldigte Erwachsene weitgehend abgeschlossen. Das teilte die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich am Donnerstag mit.

Anklagen vor dem Bezirksgericht Zürich

Sechs Männer wurden beim Bezirksgericht Zürich angeklagt. Die Vorwürfe umfassen versuchte schwere Körperverletzung, Raub, Angriff, Nötigung sowie weitere Delikte. Die Staatsanwaltschaft beantragt Freiheitsstrafen und Bussen, in einem Fall zusätzlich eine Landesverweisung.

Ein weiterer Beschuldigter hatte Einsprache gegen einen Strafbefehl wegen Landfriedensbruch und anderen Delikten erhoben. Auch dieses Verfahren wurde an das Bezirksgericht Zürich überwiesen. Die Staatsanwaltschaft beantragt hier eine Geldstrafe und eine Busse.

Strafbefehl in 14 Fällen

Gegen 14 weitere Männer wurde ein Strafbefehl erlassen – mehrheitlich wegen Landfriedensbruchs, teilweise auch wegen Hausfriedensbruchs und anderer Straftaten. Die Sanktionen bestehen aus Geldstrafen und Bussen. Ein Teil dieser Strafbefehle ist bereits rechtskräftig.

Noch vier Verfahren pendent

Vier Verfahren sind derzeit noch pendent. In einem Fall wurde das Verfahren eingestellt, da dem Beschuldigten kein strafbares Verhalten nachgewiesen werden konnte. Bei den insgesamt 26 Beschuldigten handelt es sich um Männer im Alter zwischen 18 und 32 Jahren aus der Schweiz, Brasilien und Kroatien. Sie stehen im Zuständigkeitsbereich der Zürcher Staatsanwaltschaft.

Für die noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren gilt weiterhin die Unschuldsvermutung. In den Fällen, in denen Anklage erhoben wurde, ist die Verfahrenshoheit an das zuständige Gericht übergegangen.

Zürioberland24/gg