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Fischenthal
12.10.2025

Erneuerungswahlen am 8. März

(Symbolbild)
(Symbolbild) Bild: AdobeStock/ZO24
Die Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2026–2030 finden in Fischenthal am Sonntag, 8. März 2026 statt.

Als wahlleitende Behörde hat der Gemeinderat Fischenthal den ersten Wahlgang für die Erneuerungswahlen 2026–2030 auf den Sonntag, 8. März 2026, festgesetzt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 14. Juni 2026, statt.

Gemäss Gemeindeordnung sind folgende Behörden auf die gesetzliche Amtsdauer von vier Jahren an der Urne zu wählen:

  • 4 Mitglieder des Gemeinderates und daraus das Präsidium (mit Ausnahme des Schulpräsidiums)
  • 5 Mitglieder der Schulpflege und daraus das Schulpräsidium
  • 5 Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission und daraus das Präsidium

Auch Wahlen für evang.-ref. Kirchenpflege

Ebenfall sam 8. März 2026 wählen die Fischenthaler Stimmberechtigten die Mitglieder der Kirchenpflege. Hierfür müssen sieben Mitglieder und daraus das Präsidium gewählt werden.

Wahlvorschläge bis 19. November

Für die Wahl findet ein sogenanntes Vorverfahren statt. Wahlvorschläge müssen bis spätestens am Mittwoch, 19. November 2025, 11.30 Uhr, beim Gemeinderat eingereicht werden.

Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang gelten auch für den zweiten Wahlgang. Ist ein zweiter Wahlgang nötig, können bis zum Mittwoch, 18. März 2026, 11.30 Uhr, gültige Wahlvorschläge zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge bei der wahlleitenden Behörde eingereicht werden.

> weitere Informationen

Zürioberland24/bt