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07.10.2025

Ensemble: Beschwerde gegen Gestaltungsplan abgelehnt

Visualisierung des geplanten Stadions mit Wohn- und Gewerberäumen.
Visualisierung des geplanten Stadions mit Wohn- und Gewerberäumen. Bild: projekt-ensemble.ch
Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat die Beschwerde der Gegner des privaten Gestaltungsplans «Ensemble» vollumfänglich abgewiesen. Dieser sieht vor, auf dem Hardturm-Areal in Zürich West ein neues Fussballstadion und mehrere Hundert Wohnungen sowie Gewerbebauten zu realisieren. Die Stadtzürcher Bevölkerung hat das Vorhaben bereits zweimal klar gutgeheissen.

Das Projektteam begrüsst das deutliche Urteil des Zürcher Verwaltungsgerichts. Wie schon das Baurekursgericht vor mehr als zwei Jahren bestätigt nun auch die zweite Instanz, dass der private Gestaltungsplan rechtens ist.

Dieser sieht den Bau eines neuen Fussballstadions, von mehreren hundert Wohnungen im unteren und mittleren Preissegment sowie Gewerberäume auf dem Hardturm-Areal vor.

Der Kanton Zürich hatte den Gestaltungsplan bereits geprüft und genehmigt, seine Inkraftsetzung wurde jedoch bisher durch Rechtsverfahren verhindert.

Appell an die Gegner zur Fairness

«Wir appellieren an die Gegner, sich endlich als faire Verlierer zu verhalten und nicht weiter mit juristischen Mitteln die Umsetzung eines bereits in zwei Abstimmungen demokratisch überaus klaren Entscheids zugunsten eines neuen Fussballstadions zu verzögern. Ein erneuter Weiterzug an das Bundesgericht wäre angesichts des klaren Urteils nun auch des Verwaltungsgerichts völlig unverständlich», sagt ein Sprecher des Projekts.

Es dürfe nicht sein, dass aus Partikularinteressen Investitionen in den Spitzen-, Jugend-, Breiten- und Vereinssport blockiert, die wirtschaftliche Basis der zwei Super-League-Klubs mit ihren hunderten Arbeitsplätzen und der Bau von dringend benötigten neuen Wohnungen in Zürich weiter verzögert werde.

Klares Ja

Die Stimmbevölkerung der Stadt Zürich hatte zuletzt 2020 mit 59.1% und Mehrheiten in allen Stadtkreisen den Wunsch bekräftigt, dass nach über 20 Jahren Planungszeit endlich der Neubau des Fussballstadions in Kombination mit den für die Finanzierung notwendigen Wohn- und Gewerbebauten realisiert werden soll.

Das Vorhaben schaffe einen attraktiven Mix aus Sportstätten, Wohnungen, Bildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen sowie Quartierläden.

Projekt wird derzeit zur Baureife gebracht

Während des mit zwei Jahren überaus langen Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht wurde das Projekt in allen relevanten Dimensionen weiterentwickelt. So wurde es vor allem in den Bereichen Nachhaltigkeit, Freiraumgestaltung und Fassadenkonstruktion optimiert.

Baubeginn 2028 möglich

Bereits im 2. Quartal 2026 könnte eine Baueingabe bei den zuständigen Behörden erfolgen. Bleiben weitere juristische Schritte im Zuge des Baugesuches aus, könnte 2028 mit dem Bau des Stadions begonnen werden. Dessen Realisation benötigt rund zwei Jahre.

Die zwei Wohntürme mit Gewerbenutzungen in den Erdgeschossen sowie die ABZ-Siedlung würden etwas zeitversetzt realisiert. Das auch von Gemeinderat und der Regierung der Stadt Zürich unterstützte Projekt wird vollumfänglich privat finanziert. Daran beteiligt sind die zwei Fussballklubs FC Zürich und GC Zürich, die HRS, die Allgemeine Baugenossenschaft Zürich, die Stadionzüri AG und mehrere Anlagegefässe von UBS.

Statement von FCZ-Präsident Ancillo Canepa

«Der FC Zürich begrüsst den Entscheid des Verwaltungsgerichts und hofft, dass die Planung und der Bau des neuen Stadions nun endlich in Angriff genommen werden kann. Und dass als nächster Schritt nun auch das Gesuch um die Baubewilligung eingereicht werden kann.»

Zürioberland24/bt