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Kanton
07.10.2025
07.10.2025 20:16 Uhr

Obergericht verurteilt Physiotherapeuten

Das Zürcher Obergericht verurteilte am Dienstag einen Physiotherapeuten wegen eines sexuellen Übergriffs. (Archivbild)
Das Zürcher Obergericht verurteilte am Dienstag einen Physiotherapeuten wegen eines sexuellen Übergriffs. (Archivbild) Bild: KEYSTONE/ENNIO LEANZA
Das Zürcher Obergericht hat am Dienstag einen Physiotherapeuten wegen Schändung verurteilt. Er soll sich an einer Patientin vergangen haben.

Der Beschuldigte wird mit zehn Monaten Freiheitsstrafe bedingt bestraft. Dafür gilt eine Probezeit von zwei Jahren. Zudem verhängte das Gericht ein Tätigkeitsverbot im Gesundheitsbereich.

Die Aussagen des Beschuldigten seien zwar nicht unglaubhaft, sagte der Richter bei der Urteilseröffnung am Dienstagabend. Die Patientin erzähle aber eine ganz andere Geschichte. "Auffällig ist, dass er sich in technischen Details verliert". Es gebe kein ersichtliches Motiv für eine Falschbelastung durch die Klägerin, sagte der Richter weiter.

Die beiden Beteiligten kannten sich nur wegen einigen Therapiestunden. "Wieso sollte sie etwas erfinden, dass nicht passiert ist?" fragte der Richter. Die Geschichten seien zu unterschiedlich für ein Missverständnis. Die Aussagen der Frau seien zudem in einen glaubhaften emotionalen Kontext eingebettet.

Der Patientin muss der 30-Jährige eine Genugtuung von 3000 Franken bezahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.

"Glücklich verheirateter" Mann

Der Verteidiger des portugiesischen Physiotherapeuten forderte in seinem Plädoyer einen Freispruch. Ein sexueller Übergriff habe nicht stattgefunden. Zuvor sprach sich der Verteidiger für eine Rückweisung aus, weil es Übersetzungsprobleme gegeben haben soll. Bei beiden Prozessen sprachen die Übersetzer brasilianisches Portugiesisch. Das Gericht wies dies zurück, da es keine Hinwiese auf gröbere Fehler gebe.

Die Patientin könne die Massage falsch wahrgenommen haben, argumentierte der Verteidiger weiter. Diese sei ihr wohl unangenehm gewesen. Sein "glücklich verheirateter" Mandant habe keinen Grund für einen Übergriff gehabt. Es gebe keinen Beweis, dass er während der Massage seine Finger in die Vagina der Frau eingeführt habe.

Der Anwalt des mutmasslichen Opfers betonte, dass die Frau keinen Grund für eine Falschbelastung habe. Der 30-Jährige habe das Machtgefälle schamlos ausgenutzt, sagte er. Sie habe ihm wegen früherer Behandlungen vertraut, "er hat seine sexuelle Lust befriedigt". Der Anwalt forderte eine Bestätigung des vorinstanzlichen Urteils, das auch ein Tätigkeitsverbot im Gesundheitsbereich beinhaltete.

Massage in der Leistengegend

Der Physiotherapeut soll gemäss Anklage seine Patientin 2021 im Zürcher Oberland geschändet haben. Diese habe sich nicht wehren können, weil sie während der Behandlung eingedöst sei. Später sei sie in Schockstarre gewesen.

In Behandlung war die Frau wegen eines gebrochenen Fusses. Weil dieser stark angeschwollen war, habe er Triggerpunkte bei den Adduktoren massieren müssen, erklärte der Beschuldigte. Bei der längeren Massage in der Leistengegend habe er die Vagina der Frau jedoch nie berührt, beteuerte er.

Weil sie eine enge Hose trug, habe er die Frau gebeten diese auszuziehen. So habe er sie besser behandeln können. "Sie war damit einverstanden", sagte er. Nach der Behandlung hätten sie sich ganz normal verabschiedet. "Was mit mir hier geschieht, ist nicht gerecht", sagte er in seinem Schlusswort.

Er wolle einfach weiter in der Schweiz arbeiten, sagte der 30-Jährige. Die Vorwürfe seien komplett falsch, "ich habe mich immer professionell verhalten". Weshalb ihn die Frau beschuldigen sollte, wisse er nicht. "Vielleicht wollte sie mein Leben zu Ende bringen", meinte er.

Keystone-SDA