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Kanton
04.10.2025

Zulassungsbeschränkungen an Zürcher Hochschulen

Studierende an der ZHAW und ZHdK: Zulassungsbeschränkungen gelten ab Studienjahr 2026/27.
Studierende an der ZHAW und ZHdK: Zulassungsbeschränkungen gelten ab Studienjahr 2026/27. Bild: Kanton Zürich
Der Regierungsrat hat für bestimmte Studiengänge an der ZHAW und ZHdK erneut Zulassungsbeschränkungen für die kommenden drei Studienjahre beschlossen.

Wie der Regierungsrat mitteilt, werden die Zulassungsbeschränkungen ab Studienjahr 2026/2027 für drei Jahre beibehalten. Grund dafür sind unter anderem der erhöhte Infrastruktur- und Personalbedarf, eine begrenzte Zahl an Praktikumsplätzen sowie räumliche Engpässe.

Anpassungen an der ZHAW

Am Departement Gesundheit der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften wird die Zahl der Bachelorstudienplätze im Studiengang Ergotherapie von bisher 120 auf 150 Plätze erhöht. Unverändert bleiben die Studienplätze bei Hebamme (90) und Gesundheitsförderung und Prävention (66). Im Studiengang Physiotherapie wird die Zahl der Plätze von 180 auf 156 reduziert. Die Ausbildung im Bachelorstudiengang Pflege kann aufgrund ausreichender Praktikumsplätze ohne Zulassungsbeschränkung angeboten werden.

Am Departement Soziale Arbeit wird die Zahl der Bachelorstudienplätze von 230 auf 210 reduziert. Im Departement Angewandte Psychologie soll die Zulassungsbeschränkung ab Studienjahr 2027/28 von 150 auf 180 Plätze erhöht werden, da das Studium methodisch und didaktisch weiterentwickelt wird.

Zulassungen an der ZHdK

An der Zürcher Hochschule der Künste werden die Aufnahmekapazitäten pro Departement unverändert festgelegt. Die Studienplätze bleiben wie bisher in den Departementen Darstellende Künste und Film (114), Design (150), Fine Arts (106), Kulturanalysen und Vermittlung (114) sowie Musik (298) bestehen.

Zürioberland24/gg