Im Kanton Zürich dürfen ortsfeste elektrische Widerstandsheizungen ab dem Jahr 2030 nicht mehr betrieben werden. Dazu zählen sowohl zentrale als auch dezentrale Anlagen wie Direktheizungen, Infrarotheizungen oder Elektrospeicheröfen. Auch zentrale elektrische Warmwasserboiler sind betroffen. Die gesetzliche Grundlage dafür wurde mit der Änderung des Energiegesetzes vom Zürcher Stimmvolk im November 2021 beschlossen.
Warum dieses Verbot?
Elektroheizungen benötigen sehr viel Strom – etwa dreimal so viel wie eine Wärmepumpe für die gleiche Heizleistung. Angesichts des steigenden Strombedarfs durch die Elektrifizierung des Verkehrs und der Umstellung auf erneuerbare Heizsysteme will der Kanton Zürich Strom effizienter nutzen. Das Ziel ist klar: weniger CO₂, weniger fossile Energie, mehr Klimaschutz.
Was bedeutet das für Hausbesitzer?
Wer noch eine Elektroheizung betreibt, muss bis spätestens Ende 2029 auf ein anderes Heizsystem umsteigen. Danach ist der Betrieb nicht mehr zulässig. Da es keine Übergangsfristen nach 2030 gibt, sollten Sanierungen frühzeitig geplant werden. Die Gemeinden in der Region unterstützen bei der Planung und Umsetzung des Heizungsersatzes.