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24.09.2025
24.09.2025 12:45 Uhr

Elektroheizungen ade!

Jetzt Wärmeverteilsystem oder Alternative installieren – Förderung sichern und sparen.
Jetzt Wärmeverteilsystem oder Alternative installieren – Förderung sichern und sparen. Bild: EKZ
Der Kanton Zürich verbietet den Betrieb von Elektroheizungen ab dem Jahr 2030. Auch im Zürcher Oberland müssen bestehende Anlagen durch klimafreundliche Alternativen ersetzt werden. Welche Fristen gelten? Gibt es Ausnahmen? Ein Überblick über die wichtigsten Punkte.

Im Kanton Zürich dürfen ortsfeste elektrische Widerstandsheizungen ab dem Jahr 2030 nicht mehr betrieben werden. Dazu zählen sowohl zentrale als auch dezentrale Anlagen wie Direktheizungen, Infrarotheizungen oder Elektrospeicheröfen. Auch zentrale elektrische Warmwasserboiler sind betroffen. Die gesetzliche Grundlage dafür wurde mit der Änderung des Energiegesetzes vom Zürcher Stimmvolk im November 2021 beschlossen.

 Warum dieses Verbot?

Elektroheizungen benötigen sehr viel Strom – etwa dreimal so viel wie eine Wärmepumpe für die gleiche Heizleistung. Angesichts des steigenden Strombedarfs durch die Elektrifizierung des Verkehrs und der Umstellung auf erneuerbare Heizsysteme will der Kanton Zürich Strom effizienter nutzen. Das Ziel ist klar: weniger CO₂, weniger fossile Energie, mehr Klimaschutz.

 Was bedeutet das für Hausbesitzer?

Wer noch eine Elektroheizung betreibt, muss bis spätestens Ende 2029 auf ein anderes Heizsystem umsteigen. Danach ist der Betrieb nicht mehr zulässig. Da es keine Übergangsfristen nach 2030 gibt, sollten Sanierungen frühzeitig geplant werden. Die Gemeinden in der Region unterstützen bei der Planung und Umsetzung des Heizungsersatzes.

Fördergelder nutzen – rechtzeitig umsteigen

Ein früher Umstieg lohnt sich doppelt: Zum einen ist die Planung entspannter, zum anderen gibt es attraktive Fördergelder. Der Kanton Zürich unterstützt den Wechsel zu klimafreundlichen Heizsystemen wie Wärmepumpen, Holzpelletheizungen oder den Anschluss an einen Wärmeverbund. Informationen dazu sowie ein Fördergeldrechner sind auf der kantonalen Website verfügbar.

Welche Alternativen gibt es?

Die Demontage und fachgerechte Entsorgung der Elektroheizung erfolgt in der Regel durch den Heizungsinstallateur. Für den Erhalt von Förderbeiträgen ist die vollständige Entfernung des alten Systems Voraussetzung.

Je nach Standort kommen unterschiedliche Alternativen zur Elektroheizung in Frage. Besonders weit verbreitet und effizient sind Wärmepumpen, die sich durch ihre Klimafreundlichkeit und ihren geringen Stromverbrauch auszeichnen. In Gebäuden, in denen der Einbau einer Wärmepumpe technisch oder wirtschaftlich nicht möglich ist, kann eine Holzpelletheizung eine sinnvolle Lösung darstellen.

In zentral gelegenen Liegenschaften – etwa im Dorfkern oder in verdichteten Quartieren – bietet sich häufig der Anschluss an einen Wärmeverbund an. Welche Option am besten geeignet ist, hängt von den örtlichen Gegebenheiten ab. Die kommunale Energieplanung liefert dazu eine wertvolle Entscheidungsgrundlage.

Informationen rund um den Heizungsersatz

www.ekz.ch 

Zürioberland24/gg