Die letzte grosse Reform der gymnasialen Maturität in der Schweiz liegt über drei Jahrzehnte zurück. Seither haben sich die Gesellschaft und damit auch die Anforderungen an die gymnasiale Bildung stark gewandelt. Um die Qualität der gymnasialen Bildung zu sichern und die Maturandinnen und Maturanden bestmöglich auf Studium und Beruf vorzubereiten, hat der Bund 2018 eine nationale Maturitätsreform angestossen. Die entsprechenden Grundlagen traten am 1. August 2024 in Kraft.
Die nationale Reform
Diese nationale Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität (WEGM) sieht vor, dass «Wirtschaft und Recht» sowie «Informatik» neu als Grundlagenfächer geführt werden. Damit werden diese Fächer für alle Schüler maturitätsrelevant. Die Zahl der vom Bund vorgegebenen Grundlagenfächer erhöht sich dadurch von zehn auf zwölf. Den Kantonen ist freigestellt, zusätzlich das Grundlagenfach «Philosophie» anzubieten.
3 Prozent vom Unterricht interdisziplinär
Neue nationale Vorgaben gibt es auch für die Vermittlung interdisziplinärer und überfachlicher Kompetenzen. Die Kantone müssen gewährleisten, dass künftig mindestens drei Prozent der gesamten Unterrichtszeit interdisziplinär gestaltet werden.
Die nationalen Vorgaben müssen in den Kantonen bis spätestens zum Start des Schuljahres 2029/2030 umgesetzt werden. Im Kanton Zürich führen sie zu jährlichen Mehrkosten im Umfang von rund 7 Mio. Franken.