Die Polizeiverordnung der Stadt Wetzikon wurde zuletzt in den Jahren 2010 und 2012 angepasst, im Jahr 2020 kamen zwei weitere gesetzliche Grundlagen, die Ordnungsbussenverordnung inkl. Bussentarif sowie das Reglement zur Videoüberwachung hinzu. Nun soll diese totalrevidiert werden.
Seit der letzten Revision hätten viele über- und nebengeordnete Gesetzesbestimmungen geändert, so dass eine Anpassung der Polizeiverordnung, des Reglements Videoüberwachung sowie der Ordnungsbussenverordnung und des Ordnungsbussentarifs angezeigt sei, heisst es in der Mitteilung des Stadtrats.
Videoüberwachung wird gelockert
Neben allgemeinen Anpassungen, zum Beispiel, was zeitgemässe Formulierungen und einheitliche Begriffe anbelangt, wird die Video-Überwachung angepasst.
In der aktuellen Polizeiverordnung steht bezüglich Video-Überwachung, dass «öffentliche Plätze und Strassen mit Videokameras überwacht werden und der Gemeinderat die örtlich begrenzte Überwachung mit Videokameras bewilligen kann». In der neuen Polizeiverordnung soll nur noch festgehalten werden, dass die Video-Überwachung des öffentlichen Grundes zulässig ist.