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Wetzikon
14.09.2025

Neue Polizeiverordnung: Das soll ändern

Die Polizeiverordnung der Stadt Wetzikon soll totalrevidiert werden.
Die Polizeiverordnung der Stadt Wetzikon soll totalrevidiert werden. Bild: AdobeStock/Zürioberland24
Die in die Jahre gekommene Polizeiverordnung wird angepasst. Der Alkohol- und Tabakkonsum auf öffentlichem Raum soll eingeschränkt und ein Rauchverbot bei Schulen und öffentlichen Spielplätzen eingeführt werden. Das Abbrennen von Feuerwerk soll weiterhin erlaubt sein.

Die Polizeiverordnung der Stadt Wetzikon wurde zuletzt in den Jahren 2010 und 2012 angepasst, im Jahr 2020 kamen zwei weitere gesetzliche Grundlagen, die Ordnungsbussenverordnung inkl. Bussentarif sowie das Reglement zur Videoüberwachung hinzu. Nun soll diese totalrevidiert werden.

Seit der letzten Revision hätten viele über- und nebengeordnete Gesetzesbestimmungen geändert, so dass eine Anpassung der Polizeiverordnung, des Reglements Videoüberwachung sowie der Ordnungsbussenverordnung und des Ordnungsbussentarifs angezeigt sei, heisst es in der Mitteilung des Stadtrats.

Videoüberwachung wird gelockert

Neben allgemeinen Anpassungen, zum Beispiel, was zeitgemässe Formulierungen und einheitliche Begriffe anbelangt, wird die Video-Überwachung angepasst.

In der aktuellen Polizeiverordnung steht bezüglich Video-Überwachung, dass «öffentliche Plätze und Strassen mit Videokameras überwacht werden und der Gemeinderat die örtlich begrenzte Überwachung mit Videokameras bewilligen kann». In der neuen Polizeiverordnung soll nur noch festgehalten werden, dass die Video-Überwachung des öffentlichen Grundes zulässig ist.

Neu: Konsumverbot von Hochprozentigem bei U18

Die totalrevidierte Polizeiverordnung soll eine Ergänzung «Alkohol- und Tabakkonsum im öffentlichen Raum» bekommen. Darunter soll ein Konsumverbot von «gebranntem Wasser» durch Jugendliche unter 18 Jahren im öffentlichen Raum eingeführt werden.

Ausserdem soll ein Rauchverbot auf Schulhaus- und Kindergartenarealen sowie auf öffentlichen Spielplätzen gelten – mit Ausnahme von gekennzeichneten Bereichen.

Keine Änderung bei Feuerwerk vorgesehen

Keine Änderung erfahren soll nach Meinung des Stadtrats das Abbrennen von Feuerwerk am 1. August und zum Jahreswechsel. «Der Stadtrat ist der Ansicht, dass das Abbrennen von Feuerwerk am 1. August und 31. Dezember weiterhin erlaubt werden soll», heisst es im Sitzungsprotokoll.

Stadtrat befürwortet neue Verordnung

Der Stadtrat hat die Entwürfe der totalrevidierten Polizeiverordnung, des Reglements Videoüberwachung sowie der Ordnungsbussenverordnung inkl. des Ordnungsbussentarifs bereits an seiner Sitzung vom 27. November 2024 behandelt und zuhanden der Vernehmlassung verabschiedet. Die Vernehmlassung ist zwischenzeitlich abgeschlossen und sämtliche Rückmeldungen wurden geprüft.

An seiner Sitzung vom 3. September 2025 hat der Stadtrat Antrag und Weisung genehmigt. Die totalrevidierte Polizeiverordnung wird nun dem Parlament zur Beschlussfassung unterbreitet.

Zürioberland24/bt