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Schweiz
09.09.2025
09.09.2025 11:03 Uhr

Darüber wird am 28. September abgestimmt

Zwei nationale und eine kantonale Vorlage werden zur Abstimmung gebracht. (Symbolbild)
Zwei nationale und eine kantonale Vorlage werden zur Abstimmung gebracht. (Symbolbild) Bild: AdobeStock
Am 28. September 2025 stimmen die Schweizerinnen und Schweizer über zwei Vorlagen ab. Die Zürcher Stimmberechtigten werden zudem über eine kantonale Vorlage abstimmen.

Folgende nationalen Vorlagen kommen am 28. September 2025 zur Abstimmung:

1. Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften

Wer eine Liegenschaft besitzt und diese selbst nutzt, muss den sogenannten Eigenmietwert als Einkommen versteuern. Im Gegenzug können Schuldzinsen und die Kosten für den Unterhalt vom Einkommen abgezogen werden. Das Parlament hat eine Gesetzesänderung verabschiedet, die die Besteuerung des Eigenmietwerts abschafft und die Abzugsmöglichkeiten einschränkt.

Das gilt für Erst- und Zweitliegenschaften. Gleichzeitig hat es eine Verfassungsänderung beschlossen, die es den Kantonen erlaubt, eine besondere Liegenschaftssteuer auf überwiegend selbstgenutzten Zweitliegenschaften einzuführen.

Weil Verfassungsänderungen von Volk und Ständen angenommen werden müssen, kommt es zu einer Abstimmung über diese besondere Liegenschaftssteuer. Da die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung mit der Verfassungsänderung rechtlich verknüpft ist, entscheidet die Abstimmung über die ganze Reform: Wird die besondere Liegenschaftssteuer abgelehnt, so bleibt die Besteuerung des Eigenmietwerts bestehen.

Die Reform beeinflusst die Steuerlast von Wohneigentümerinnen und -eigentümern und damit auch die Einnahmen von Bund, Kantonen und Gemeinden. Ob es zu Minder- oder Mehreinnahmen kommt, hängt stark vom Hypothekarzinsniveau ab. Bei den Zweitliegenschaften kommt es auch darauf an, ob und wie die Kantone die besondere Liegenschaftssteuer umsetzen. Insbesondere Tourismuskantone könnten Bedarf haben, allfällige Mindereinnahmen bei den Zweitliegenschaften zu kompensieren.

Empfehlung von Bundesrat und Parlament: Ja

Ja: EVP, FDP, SVP, EDU, Die Mitte
Nein: SP, Grüne, AL
Stimmfreigabe: GLP

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2. E-ID-Gesetz

Wer im Internet etwas bestellen oder beantragen will, muss sich unter Umständen ausweisen. Mit dem elektronischen Identitätsnachweis, der sogenannten E-ID, wird man das vollständig digitalisiert tun können. Die E-ID funktioniert wie eine digitale Identitätskarte. Aktuell gibt es in der Schweiz keine E-ID. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben die Einführung im Jahr 2021 abgelehnt, insbesondere weil sie durch private Unternehmen hätte herausgegeben werden sollen.

Das neue Gesetz schafft die Grundlage für eine staatliche E-ID. Mit dieser können sich die Nutzerinnen und Nutzer gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen. So ist es zum Beispiel möglich, damit den elektronischen Führerausweis zu bestellen oder beim Kauf eines Produkts mit Altersvorgaben das Alter nachzuweisen. Die Nutzung der E-ID ist freiwillig und kostenlos.

Das neue Gesetz sieht vor, dass der Bund die E-ID herausgibt und die dafür notwendige technische Infrastruktur betreibt. Der Schutz der Privatsphäre und die Datensicherheit sollen so bestmöglich gewährleistet werden. Auch andere Behörden und Unternehmen können die staatliche Infrastruktur nutzen und damit eigene elektronische Nachweise anbieten, zum Beispiel die Wohnsitzbestätigung oder einen Mitgliederausweis. Gegen das E-ID-Gesetz wurde das Referendum ergriffen. Deshalb kommt es zur Abstimmung.

Empfehlung von Bundesrat und Parlament: Ja

Ja: SP, Grüne, EVP, FDP, GLP, Die Mitte
Nein: SVP, EDU
Stimmfreigabe: AL

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Kantonale Vorlage

Die Zürcher Stimmberechtigten entscheiden am 28. September 2025 über die Änderung des Energiegesetzes (EnerG) vom 27. Januar 2025. Im Zentrum stehen Klimaschutzmassnahmen und die Anpassung an den Klimawandel.

Die Zürcher Stimmberechtigten haben 2022 den Klimaschutz in die Kantonsverfassung aufgenommen. Ziel ist die Treibhausgasneutralität («Netto-Null»). Mit der Änderung des Energiegesetzes soll dieser Verfassungsauftrag gesetzlich verankert werden. Die Gesetzesänderung sieht vor, dass Kanton und Gemeinden ihre Gebäude energetisch modernisieren, sie klimafreundliche Produkte und Dienstleistungen beschaffen und so Investitionen der Wirtschaft in den Klimaschutz fördern.

Der Kantonsrat hat den Gesetzesentwurf des Regierungsrates in wesentlichen Punkten verändert. Der Regierungsrat steht hinter den grundsätzlichen Anliegen des Klimaschutzes, lehnt das Gesetz in dieser Form jedoch ab. Im Kantonsrat wurde gegen die Änderung des Energiegesetzes das Referendum ergriffen. Darum kommt es zu einer Volksabstimmung. 

Der Kantonsrat empfiehlt: Ja / Der Regierungsrat empfiehlt: Nein

Ja: SP, Grüne, EVP, AL, GLP, Die Mitte
Nein: FDP, SVP, EDU

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Gabriela Gasser