Die kantonale Spitalplanung basiert auf den per 1. Januar 2023 in Kraft getretenen Spitallisten für die Bereiche Akutsomatik und Psychiatrie. Im Bereich Rehabilitation gilt aufgrund einer hängigen Beschwerde weiterhin die Spitalliste von 2012.
Die Spitallisten werden im Sinne einer «rollenden Planung» fortlaufend überprüft und bei Bedarf angepasst. Ziel dieser Aktualisierungen ist eine bedarfsgerechte und zweckmässige Spitalversorgung. Entsprechend nimmt der Regierungsrat auf den 1. Januar 2026 weitere Anpassungen an der Spitalliste Akutsomatik vor.
Neue Leistungsaufträge werden ausserhalb der umfassenden Spitalplanungen grundsätzlich nur bei nachgewiesenem Bedarf oder bestehender Unterversorgung erteilt. Damit werde das Ziel der Konzentration von Leistungen und Leistungserbringern weiterverfolgt, so die Gesundheitsdirektion.