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Rüti ZH
29.08.2025

Strompreise sinken

Die Strompreise in Rüti sinken ab 2026 um rund 13 Prozent.
Die Strompreise in Rüti sinken ab 2026 um rund 13 Prozent. Bild: shutterstock.com
Stark reduzierte Einkaufspreise für Strom, leicht geringere gesetzliche Abgaben und steigende Kosten für die Netznutzung führen insgesamt zu deutlich sinkenden Strompreisen. Der Rückliefertarif für Photovoltaik orientiert sich neu am quartalsweisen Referenzmarktpreis mit Mindestvergütung. Die neuen Tarife für private Haushalte und Gewerbekunden treten ab Januar 2026 in Kraft.

Die Gemeindewerke Rüti (GWR) senken die Strompreise für private Haushalte im kommenden Jahr um rund 13,2 Prozent. Damit können Kunden mit einem durchschnittlichen Verbrauch von 4'500 Kilowattstunden jährlich mit Einsparungen von etwa 19 Franken pro Monat rechnen. Das entspricht einer jährlichen Entlastung von über 200 Franken. Auch Gewerbe- und Industriekunden profitieren von sinkenden Preisen, wie die Gemeinde Rüti mitteilt.

Gründe für die Preisentwicklung

Wie die Gemeinde mitteilt, ist die deutliche Senkung der Strompreise vor allem darauf zurückzuführen, dass die GWR ihre Energie laufend einkaufen. Für das Jahr 2026 werden die Kosten nur noch von den Energieeinkäufen der Jahre 2023 bis 2025 beeinflusst. Die hohen Preise aus dem Jahr 2022 sind damit nicht mehr enthalten. 

Zusätzlich wirken sich leicht gesunkene gesetzliche Abgaben positiv auf die Gesamtkosten aus. Zwar steigen die Kosten für die Winterstromreserve, gleichzeitig sinken die Ausgaben für Systemdienstleistungen, und ein neuer Tarifzuschlag für solidarische Kosten wird eingeführt.

Demgegenüber steigen die Netznutzungsentgelte um 12,1 Prozent. Verantwortlich dafür sind gestiegene Personalkosten durch neue regulatorische Anforderungen, der Ausbau des Smart Grids und getätigte Netzverstärkungen. Die GWR verfügen über ein hochmodernes Verteilnetz, und der Umstieg auf Smart Meter verläuft planmässig – bereits 80 Prozent der Zähler wurden ausgetauscht. Die Kosten für die Messung des Stromverbrauchs werden künftig separat ausgewiesen.

Einheitstarif ersetzt Hoch- und Niedertarif

Ab 2026 gilt für alle Stromtarife ein Einheitstarif, der den Energiepreis tagsüber, abends und nachts an jedem Wochentag gleichsetzt. Die bisherige Unterscheidung zwischen Hoch- und Niedertarif entfällt.

Die Gemeinde erklärt, dass die vielfach installierten Photovoltaikanlagen tagsüber für ausreichend Energie sorgen, weshalb die Staffelung nicht mehr nötig ist.

Neue Regelung beim Rückliefertarif für Photovoltaik

Das neue Stromgesetz auf Bundesebene sieht vor, dass die Vergütung für selbst erzeugten Solarstrom künftig einheitlich und marktorientiert berechnet wird. Der Rückliefertarif richtet sich ab 2026 am quartalsweisen Referenzmarktpreis mit einer Mindestvergütung von 6 Rappen pro Kilowattstunde für Anlagen unter 30 Kilowatt Leistung.

Der bisherige Tarif von rund 16 Rappen pro Kilowattstunde wird dadurch deutlich sinken. Besitzer von Photovoltaikanlagen können zudem den ökologischen Mehrwert ihrer Solarstromproduktion gegen eine Vergütung von 1,5 Rappen pro Kilowattstunde an die GWR übertragen.

Weitere Details zu den neuen Tarifen

Zürioberland24/gg