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Gossau ZH
18.07.2025
18.07.2025 19:10 Uhr

Halteverbot an Chapfstrasse

Beim Schulhaus Chapf soll es während des Schulbetriebs ein Halteverbot geben. (Symbolbild)
Beim Schulhaus Chapf soll es während des Schulbetriebs ein Halteverbot geben. (Symbolbild) Bild: AdobeStock
An der Chapfstrasse in Gossau ZH im Bereich des Schulhauses Chapf wird ein beidseitiges, zeitlich beschränktes Halteverbot eingeführt.

Wie einer amtlichen Mitteilung zu entnehmen ist, gilt auf der Chapfstrasse, von Kandelaber 204 bis 208 im Bereich des Schulhauses Chapf, ein beidseitiges, zeitlich beschränktes Halteverbot eingeführt. Die Signalisation erfolge mittels LED fix leuchtend während fixen Zeiten: 

Montag bis Freitag
07:30 - 08:15 Uhr
11:30 - 12:15 Uhr
13:15 - 13.45 Uhr
14.45 - 15.15 Uhr

Ausgenommen sind gemäss Mitteilung Feiertage, Schulferien sowie für der Schulbus.

Gegen diese Verkehrsanordnung kann innert 30 Tagen Rekurs erhoben werden.

Zürioberland24/bt