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Gossau ZH
01.04.2025
14.04.2025 14:17 Uhr

Schule Gossau will 7 Reglemente anpassen

Bild: Google Screenshot/M. Keller
Die Schulpflege Gossau ZH will sieben Reglemente anpassen. Dazu gehört u.a. die Aufhebung der Kinderbetreuung während den Schulferien. Auch andere Reglemente wurden totalrevidiert. Wie genau, weiss keiner.

Die Schule Gossau ZH plant – neben kosmetischen Anpassungen – sieben Reglemente inhaltlich teil- oder totalzurevidieren. Was genau revidiert wird, ist nicht ersichtlich.

In ihrer Mitteilung schreibt die Schulpflege: «Die Schulpflege beschloss im Dezember 2023 (...), Erlasse künftig generell und konsequent einheit­lich zu bezeichnen und dem Layout der Gemeinde anzupassen. Gleichzeitig wurde entschieden, die Reglemente in die systemische Rechtssammlung der Gemeinde Gossau ZH zu integrieren mit entsprechendem Link auf die Schulwebseite.»

Bei der Umsetzung ins neue Layout sei es teilweise zu Änderungen der Artikelnummerierungen gekommen. Hinzukomme, dass es im Schulpräsidium einen Wechsel gegeben habe und der jetzige Schulpräsident bei der Abnahme einiger der Reg­lemente noch nicht an der Schule gewesen sei. «Aus diesem Grund werden die Reglemente nochmals zur Abnahme vorgelegt.»

Rechtsmittelfrist 10 statt 30 Tage

Die erste Änderung betrifft das Reglement «Aufbauorganisation». Die Schulpflege beschloss per 1. Januar 2025 die Aufteilung der Primarschule in die zwei Schuleinheiten Dorf und Wachten. Dies sei im Reglement entsprechend abzubilden, heisst es in der Mitteilung.

Die Schulpflege beschloss ausserdem, die Aufgabe der Zuteilung der Schülerinnen und Schüler an die Schulen bis zur Einführung einer Leitung Bildung an die Schulverwaltungsleitung zu übertragen. Diese Aufgabe und die Entscheidungsbefugnis müssen ebenfalls im Geschäftsreglement festgelegt werden.

Gleichzeitig soll die Rechtsmittelfrist von Anordnungen durch die Schulverwaltungsleitung entsprechend dem revidierten Volksschulgesetz analog zu den Schulleitungen von 30 auf 10 Tage gekürzt werden.

Aufhebung der Ferienbetreuung

Wie die Schulpflege in ihrer Mitteilung schreibt, ist die Auslastung seit Beginn «nicht grossartig» und habe im letzten Jahr eher noch abgenommen. Das Angebot habe zudem selten jeden Tag einer Woche durchgeführt werden können. Das Weiterführen der Ferienbetreuung soll darum aufgehoben werden.

Diverse Reglemente totalrevidiert

Weiter wurde gemäss Mitteilung das Reglement «Schülerzuteilung und Schulwegregeln» totalrevidiert. Ebenfalls totalrevidiert wurden das Tagesstrukturreglement, das Dispensationsreglement der Schülerinnen und Schüler sowie die iPad-Schulreglemente. Welche Änderungen dort genau vorgenommen wurden, ist aus den amtlich publizierten Unterlagen allerdings nicht ersichtlich. Eine Gegenüberstellung der Dokumente, z. B. durch eine Synapse, fehlt.

Am 28. März 2025 hat die Schulpflege die geplanten Änderungen auf ePublikation publiziert. Auf der Schule-Homepage selbst sucht man vergeblich nach den entsprechenden Informationen. In der amtlichen Publikation steht ausserdem, dass die Information an die Eltern erst nach Ablauf der Rechtsmittelfrist erfolgen soll.

Die Frist für Einsprachen läuft bis am 28. April 2025.

> amtliche Publikation lesen

Zürioberland24/bt