Die Schule Gossau ZH plant – neben kosmetischen Anpassungen – sieben Reglemente inhaltlich teil- oder totalzurevidieren. Was genau revidiert wird, ist nicht ersichtlich.
In ihrer Mitteilung schreibt die Schulpflege: «Die Schulpflege beschloss im Dezember 2023 (...), Erlasse künftig generell und konsequent einheitlich zu bezeichnen und dem Layout der Gemeinde anzupassen. Gleichzeitig wurde entschieden, die Reglemente in die systemische Rechtssammlung der Gemeinde Gossau ZH zu integrieren mit entsprechendem Link auf die Schulwebseite.»
Bei der Umsetzung ins neue Layout sei es teilweise zu Änderungen der Artikelnummerierungen gekommen. Hinzukomme, dass es im Schulpräsidium einen Wechsel gegeben habe und der jetzige Schulpräsident bei der Abnahme einiger der Reglemente noch nicht an der Schule gewesen sei. «Aus diesem Grund werden die Reglemente nochmals zur Abnahme vorgelegt.»
Rechtsmittelfrist 10 statt 30 Tage
Die erste Änderung betrifft das Reglement «Aufbauorganisation». Die Schulpflege beschloss per 1. Januar 2025 die Aufteilung der Primarschule in die zwei Schuleinheiten Dorf und Wachten. Dies sei im Reglement entsprechend abzubilden, heisst es in der Mitteilung.
Die Schulpflege beschloss ausserdem, die Aufgabe der Zuteilung der Schülerinnen und Schüler an die Schulen bis zur Einführung einer Leitung Bildung an die Schulverwaltungsleitung zu übertragen. Diese Aufgabe und die Entscheidungsbefugnis müssen ebenfalls im Geschäftsreglement festgelegt werden.
Gleichzeitig soll die Rechtsmittelfrist von Anordnungen durch die Schulverwaltungsleitung entsprechend dem revidierten Volksschulgesetz analog zu den Schulleitungen von 30 auf 10 Tage gekürzt werden.