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Wetzikon
28.09.2024

Die Beschlüsse des Stadtrats

Bild: bt
Die Beschlüsse des Stadtrats vom 18. September 2024 in der Zusammenfassung.

An der Stadtratssitzung vom 18. September 2024 behandelte der Wetziker Stadtrat u.a. diese Traktanden:

2. Tranche für Fernwärme Wetzikon AG

Als Zuschuss in die Kapitaleinlagereserven der Fernwärme Wetzikon AG (ohne Ausgabe neuer Aktien) bewilligt der Stadtrat gestützt auf die Verordnung Fernwärme Wetzikon AG (Ausgliederungserlass) eine zweite Tranche von gut 2 Mio. Franken.

Fristerstreckung für Kindergärten Goldbühl, Kempten, Baumgarten und Egg

Nach der Rückweisung der Vorlage für den Baukredit für die Ersatzneubauten der neuen Dreifach-Kindergärten Kempten und Baumgarten sowie der Doppelkindergärten Goldbühl und Egg durch das Parlament, beantragt der Stadtrat die Fristerstreckung für die Überarbeitung um weitere neun Monate.

Einführungsgesetz zum Kindes- und Erwachsenenschutz

Der Stadtrat begrüsse die Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Kindes- und Erwachsenenschutz, da dieses das heutige System professionalisiere und zu mehr Effizienz in der Umsetzung führe. Der Stadtrat schliesst sich daher den Ausführungen des Vereins Zürcher Gemeindeschreiber und Verwaltungsfachleute VZGV an. Aus Sicht der Gemeinden seien insbesondere folgende Änderungen positiv zu bewerten: Die angestrebte Digitalisierung bei der elektronischen Aktenführung und -aufbewahrung, die Erleichterungen bei der Zusammensetzung der Behörden und die professionellere Organisation der Berufsbeistandschaften.

Mietzinsrichtlinien im Handbuch Sozialdienst Wetzikon angepasst

Die Anpassung der Mietzinsrichtlinien im Handbuch Sozialhilfe Wetzikon wird gemäss dem Beschluss der Sozialkommission vom 20. August 2024 genehmigt und rückwirkend per 1. September 2024 in Kraft gesetzt. Die Nebenkosten bei den Mieten betragen erfahrungsgemäss etwa 20 % des Nettomietzinses. Neu werden die Nebenkosten daher standardmässig in dieser Höhe ohne weitere Abklärungen übernommen. Sollten die Nebenkosten mehr als 20 % des Nettomietzinses betragen, würden diese im Einzelfall vom Sozialdienst auf ihre Nachvollziehbarkeit und Richtigkeit geprüft.

Anfrage «Verlegung des Strandweges im Robenhuserriet» beantwortet

2010 hat der Kanton Zürich unter Federführung des Amts für Verkehr (AFV) und des Amts für Raumentwicklung (ARE) sowie unter Mitwirkung des Amts für Landschaft und Natur (ALN) und der involvierten Gemeinden Pfäffikon, Wetzikon und Seegräben das Projekt «Koordination Mobilität und Umwelt Pfäffikersee» initiiert. Im Frühjahr 2022 startete der Kanton das Projekt «Verbesserung Erschliessung, Entflechtung Rad- und Fussweg», in dessen Rahmen das vorliegende Teilprojekt «Neubau Feldweg Im Zil» ausgearbeitet wurde.

Das Projekt steht im Widerspruch zu den Zielen, die im Richtplantext und im Inventar der historischen Wege verfasst sind. Der Stadtrat sei sich des Konflikts bewusst. Aus diesem Grund seien die Interessen, die miteinander in Konflikt stehen, von den zuständigen kantonalen Fachstellen umfassend gegeneinander abgewogen worden. In der Abwägung wurde dem Schutz des kulturellen Erbes (historischer Verkehrsweg von regionaler Bedeutung) gegenüber dem Naturschutz (Schutz des Flachmoors von nationaler Bedeutung) eine untergeordnete Bedeutung zugewiesen. Der historische Verkehrsweg bleibe jedoch grösstenteils erhalten. Der neu geplante Weg weise eine Steigung auf, die es laut Anfrage älteren oder mobilitätseingeschränkten Personen erschwere, den Weg zu nutzen. Der Stadtrat sehe in dieser Angelegenheit keinen Widerspruch, sondern lediglich einen Zielkonflikt. Der Richtplantext zum Regionalen Richtplan enthält eine Karte, die aufzeigt, welche Fuss- und Wanderwege als hindernisfreie Wanderwege ausgestaltet werden. Der Fussweg im Robenhuserriet gehöre weder in der alten noch in der neuen Linienführung zu diesem hindernisfreien Wanderwegnetz.

Zürioberland24/bt