Home Region Sport Magazin Schweiz/Ausland Agenda
Hinwil
05.06.2024

Verfahren gegen Sauber eingestellt

Weil Werbung für die Glücksspiel-Seite Stake in der Schweiz verboten ist, lief gegen Sauber eine Untersuchung.
Weil Werbung für die Glücksspiel-Seite Stake in der Schweiz verboten ist, lief gegen Sauber eine Untersuchung. Bild: sauber-group.com
Die Eidgenössische Spielbankenkommission hat das Verfahren an Sauber wegen mutmasslicher Werbung für die in der Schweiz nicht bewilligten Geldspiele des Online-Spielanbieters «Stake» eingestellt.

In der Formel 1 präsentiert sich «Sauber» mit dem Logo ihres Partners bzw. Sponsors «Stake». Das Logo ist unter anderem auf den Rennautos, den Rennanzügen, der Webseite, in sozialen Netzwerken und bei verschiedenen Live-Übertragungen im Schweizer Fernsehen SRF zu sehen. Es bestand der Verdacht, dass «Sauber» damit Werbung für den in der Schweiz nicht bewilligten Anbieter von Online-Spielbankenspielen (sogenannte Casinospiele) «Stake» gemacht hatte, wie die Eidgenössische Spielbankenkommission in ihrer Mitteilung schreibt. Das Sekretariat der ESBK leitete Anfang 2023 eine Verwaltungsstrafuntersuchung ein und untersuchte, ob es sich im vorliegenden Fall um illegale Werbung im Sinne des Bundesgesetzes über Geldspiele handelte.

Prüfung illegaler Werbung

Der Begriff der Werbung in seiner allgemeinsten Bedeutung umfasst auch den des Sponsorings. Das Online-Spielangebot von Stake ist in der Schweiz nicht bewilligt und befindet sich deshalb auf der Sperrliste der ESBK. Die Umsetzung des Sponsoringvertrags bzw. der Auftritt der «Sauber» mit dem Namen und Logo von Stake ist somit grundsätzlich als Werbung zu qualifizieren.

Bei der Prüfung, ob damit auch illegale Werbung im Sinne des Gesetzes gemacht wurde, berücksichtigte die ESBK mehrere Kriterien. Sie beachtete insbesondere, dass «Sauber» hauptsächlich international auftritt, und dass keine Veranstaltungen mit dem Stake-Logo in der Schweiz stattfinden, so die Eidgenössische Spielbankenkommission weiter. «Sauber» nahm auch keine Werbemassnahmen vor, die sich explizit an ein Schweizer Publikum gerichtet hatten. Die Webseite «Sauber» war international und nicht spezifisch auf die Schweiz ausgerichtet. Die ESBK bezog in ihren Entscheid weiter mit ein, dass das Spielangebot von «Stake» weder über ein VPN (Virtual Private Network), noch sonst wie aus der Schweiz zugänglich ist und die Betreiber der Online-Plattform die notwendigen Massnahmen ergriffen hatten, damit sich keine Schweizer Spielerinnen und Spieler auf der Plattform registrieren können.

Verfahren eingestellt

Die ESBK kam aufgrund dieser Untersuchungsergebnisse zum Schluss, dass «Sauber» mit ihren Handlungen keine illegale Werbung im Sinne des Geldspielgesetzes gemacht hat und stellte das Verfahren folglich ein.

Der Entscheid, das Verfahren einzustellen, stelle keinen Präzedenzfall dar. Er sei das Ergebnis einer detaillierten Untersuchung im Einzelfall. Die ESBK wird weiterhin jeden Verdachtsfall auf Werbung für nicht bewilligte Spielbankenspiele sorgfältig prüfen.

Zürioberland24/mb