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Bauma: Info-Veranstaltung zum Parkierungskonzept

Der Gemeinderat Bauma stellt im Anschluss an die Gemeindeversammlung das neue Parkierungskonzept vor.
Der Gemeinderat Bauma stellt im Anschluss an die Gemeindeversammlung das neue Parkierungskonzept vor. Bild: Schibliholenstein architekten sia fsai
Im Anschluss an die Gemeindeversammlung vom 25. März 2024 wird der Bevölkerung das neue Parkierungskonzept der Gemeinde Bauma vorgestellt.

Die Gemeinde Bauma besitzt ein Parkierungskonzept. Dieses ist aus dem Jahre 2008 und erstreckt sich über die Kernzone, wie der Gemeinderat in seiner Mitteilung schreibt. Die Parkplatznachfrage habe in den letzten Jahren stark zugenommen. Deshalb wurde im Auftrag des Gemeinderates unter fachlicher Unterstützung der Firma Remund und Kuster, Büro für Raumplanung AG, ein Parkierungskonzept für die gesamte Gemeinde erarbeitet.

In Bezug auf die Parkierungssituation seien als Hauptprobleme die hohe Auslastung der Parkierungsanlagen im Zentrumsgebiet, die Zunahme des Tourismusverkehrs, unterschiedliche Regimevarianten und eine fehlende Signalisation und unzweckmässige Markierungen festgestellt worden.

Planung des neuen Parkierungskonzepts

Mit einem neuen Parkierungskonzept sollen die festgestellten Probleme entschärft werden. Geplant ist, die Parkierungsanlagen in drei Typen zu gliedern, so die Gemeinde weiter.

Typ A – Parkierungsanlagen im Zentrum Bauma

Um der hohen Parkplatznachfrage im Zentrum von Bauma entgegenzuwirken, soll auf im Eigentum der Gemeinde stehenden öffentlichen Parkplätzen eine Bewirtschaftung mit Parkgebühren eingeführt werden.

Typ B – Parkierungsanlagen bei öffentlichen Bauten und Anlagen (Schule, Gemeinde, Friedhof)

Bei Schulhäusern soll gemäss dem Gemeinderat von Montag bis Freitag, tagsüber von 7 bis 17 Uhr, ein Parkverbot für Unberechtigte eingeführt werden. Mit einer Parkkarte (z.B. für Lehrpersonal) ist das uneingeschränkte Parkieren erlaubt. Zwischen Montag und Freitag ab 17 bis 7 Uhr sowie am Samstag, Sonntag und an Feiertagen ist das Abstellen ohne Gebühr für maximal 4 Stunden erlaubt. Beim Friedhof sowie bei der Gemeindeverwaltung soll durchgehend eine zeitliche Beschränkung gelten. Mit einer Parkkarte ist das uneingeschränkte Parkieren erlaubt.

Typ C – Parkierungsanlagen für Naherholung/Tourismus

In einer ersten Phase sollen auf öffentlichen Parkierungsanlagen, welche vorwiegend der Naherholung und dem Tourismus dienen (ausserhalb Zentrum Bauma) keine zeitliche oder monetäre Bewirtschaftung eingeführt werden, so die Gemeinde weiter. Zeigt sich in der ersten Phase, dass die Parkierungsanlagen überlastet und die Parkplatznachfrage das Parkplatzangebot bei Weitem übersteigt, ist in einer zweiten Phase eine monetäre Bewirtschaftung einzuführen. Im Zusammenhang mit der monetären Bewirtschaftung ist die Parkierung auf der Strasse zu unterbinden (Parkverbotszone).

Dem Gemeinderat sei es ein Anliegen der Bevölkerung das Parkplatzkonzept und die geplanten Massnahmen vorzustellen und dazu eine Rückmeldung einzuholen. An der Informationsveranstaltung werden keine Beschlüsse gefasst. Die noch zu erarbeitende Parkplatzverordnung werde der Gemeindeversammlung erst zu einem späteren Zeitpunkt unterbreitet.

> Entwurf des Parkierungskonzepts der Gemeinde Bauma

Zürioberland24/mb