Eltern melden ihr Baby oft schon vor der Geburt bei der Krankenkasse an in der Hoffnung, Zusatzversicherungen ohne Gesundheitsprüfung abschliessen zu können und so Vorbehalte oder gar Ausschlüsse zu vermeiden. Doch damit wiegen sie sich in trügerischer Sicherheit.
Eine Untersuchung des Online-Vergleichsdienstes Comparis zeigt, dass von den 12 grössten Krankenkassen im Land 11 inzwischen Klauseln eingebaut haben, die eine Leistungsreduktion im Bereich Spitalzusatzversicherungen ermöglichen. Oder der Abschluss eines entsprechenden Versicherungsprodukts ist erst nachgeburtlich möglich.
«Problematisch wegen Leistungsgrenzen bei Grundversicherung»
Im Besonderen behalten sich die Zusatzversicherungen nachträgliche Vorbehalte oder Ausschlüsse bei Geburtsgebrechen vor – also gesundheitliche Beeinträchtigungen, die entweder genetisch bedingt sind oder während der Schwangerschaft oder Geburt entstehen. Das können etwa angeborene Herzfehler, Epilepsie oder auch Trisomie 21 sein.
«Faktisch haben somit Kinder keine Chance auf Flex-, Halbprivat- oder Privatspitalversicherungen, selbst wenn sie von ihren Eltern vor der Geburt versichert werden, falls nach der Geburt vorher nicht bekannte, sogenannte ‹Geburtsgebrechen› festgestellt werden», so Comparis-Krankenkassenexperte Felix Schneuwly.