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Gossau ZH
08.02.2024
08.02.2024 13:38 Uhr

«Die Kita soll in zukunftsfähige Strukturen überführt werden»

Das «Chinderhuus Flügepilz» an der Bergstrasse soll in neue Hände gegeben werden.
Das «Chinderhuus Flügepilz» an der Bergstrasse soll in neue Hände gegeben werden. Bild: BT
Im Januar 2024 hat die Gemeinde bekanntgegeben, dass sie für die Kindertagesstätte «Chinderhuus Flügepilz» per 1. Januar 2025 eine neue Trägerschaft sucht. Wir haben bei der Gemeinde nachgefragt, was die Gründe dafür sind und wie das weitere Vorgehen ist

Warum wird eine neue Trägerschaft fürs Chinderhuus Flügepilz gesucht?

Sylvia Veraguth: Der Verein FiZGo bietet verschiedene Angebote für Familien. Dazu gehört auch das Betreiben der Kinderkrippe Chinderhuus Flügepilz, welche an fünf Arbeitstagen pro Woche 21 Betreuungsplätze für Kleinkinder anbietet. Die Kinderkrippe ist eine bewährte und unverzichtbare Institution in unserer Gemeinde, welche 17 Personen – mehrheitlich in Teilzeit – beschäftigt, davon vier Lernende.

Die Professionalität des Betriebs ist hoch und seit den Anfängen vor rund 30 Jahren stets gestiegen. Die Verantwortung für einen solchen Betrieb kann nicht mehr in Miliztätigkeit durch einen Vereinsvorstand – in der Freizeit – getragen werden, das ist nicht mehr zeitgemäss. Das Engagement ist
aufwändig und erfordert Spezialwissen. Entsprechend ist es sehr schwierig, Vorstandsmitglieder für diese Aufgabe zu finden.

Mit Unterstützung und in Zusammenarbeit mit der Gemeinde wird deshalb eine neue Trägerschaft gesucht. Es geht darum, die gut funktionierende Kita in zukunftsfähige Strukturen zu überführen. Gleichzeitig wird so der Vereinsvorstand des FiZGo zu Gunsten der anderen Vereinsangebote entlastet.

Ein Leistungsabbau ist also nicht geplant.

Die Kinderbetreuung entspricht einem grossen Bedürfnis in der Gemeinde. Die Gemeinde ist bestrebt, dieses Bedürfnis abzudecken und somit auch ihrer gesetzlichen Pflicht, ein bedarfsorientiertes Angebot im Vorschulalter sicherzustellen, nachzukommen. Sie sieht sich selber aber nicht in der Lage, diese Aufgabe zu übernehmen. Aus diesem Grund ist es das erklärte Ziel, eine externe Trägerschaft zu finden. Wir sind zuversichtlich, dass es gelingen wird.

«Die Kita soll in zukunftsfähige Strukturen überführt werden.»
Sylvia Veraguth, Gemeinderätin

Wie sieht das Angebot des FiZGo künftig aus?

Der FiZGo wird keine Kita mehr führen, sobald die Verantwortung für das Chinderhuus Flügepilz auf eine neue Trägerschaft übertragen wurde. Die vielen weiteren Angebote des Vereins wie bspw. Spielgruppen, Elternkafi, Weiterbildung bleiben jedoch bestehen. Der Verein FiZGo ist und bleibt ein wichtiger Akteur in der Gemeinde für Eltern mit Kleinkindern.

Wie wird nach einer neuen Nachfolge gesucht?

Die Ausschreibung erfolgte über den Branchenverband Kibesuisse. Zudem haben wir verschiedene Trägerschaften von Kitas direkt angeschrieben und eingeladen, das Angebot zu prüfen. Erste Interessenten haben sich bereits gemeldet. Es ist aber zu früh, um konkrete Namen zu nennen.

Eine Nachfolge wird bereits per 1. Januar 2025 gesucht. Ein ehrgeiziges Ziel?

Der Zeitplan ist straff, jedoch realistisch und gut durchdacht. Der 1. Januar 2025 ist das angestrebte Datum dafür. Sollte die Übertragung mehr Zeit beanspruchen, nehmen wir uns diese. In einem solchen Fall würde der FiZGo weiterhin zuständig bleiben, mit Unterstützung durch die Gemeinde. Die Kita wird auf jeden Fall auch ab 2025 weiterbestehen.

Wer ist der «Wunschkandidat» für die neue Trägerschaft?

Wir wünschen uns eine professionelle und erfahrene Trägerschaft, welche im Hintergrund alles Organisatorische übernimmt und gleichzeitig unsere Kita mit ihrem Charakter bestehen lässt. Es gibt verschiedene Organisationen, welche auf diese Weise Kitas führen.

«Neben den Arbeitsverträgen müssen auch alle Betreuungsverträge übernommen werden.»
Sylvia Veraguth

In der Kita arbeiten teilweise langjährige Mitarbeiterinnen. Wird sich die Gemeinde darum bemühen, dass sie ihre Stelle behalten können?

Das ist eine unverzichtbare Bedingung, die eine neue Trägerschaft erfüllen muss. Neben den Arbeitsverträgen müssen auch alle Betreuungsverträge übernommen werden. Sowohl für Arbeitnehmende wie auch für Eltern besteht aber die Möglichkeit, innert den regulären Fristen zu kündigen.

Barbara Tudor