Im Kanton Zürich besteht bereits seit vielen Jahren eine musikalische Begabtenförderung. Das Bundesamt für Kultur (BAK) hat das kantonale Förderprogramm geprüft und für gut befunden. Für die Jahre 2023 und 2024 unterstützt das BAK die Zürcher Begabtenförderung daher mit je über 800’000 Franken.
Umsetzung durch Verband Zürcher Musikschulen
Mit den Geldern des Bundes werden Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, deren musikalisches Talent ausgewiesen ist, gezielt mit jährlichen Beiträgen gefördert. Ebenso werden Angebote der Musikschulen und anderer Leistungserbringer im Bereich der musikalischen Talentförderung unterstützt. Mit der Umsetzung des Programms «Junge Talente Musik» hat der Kanton Zürich den Verband Zürcher Musikschulen beauftragt.
Gezielte Talentförderung
Das Programm «Junge Talente Musik» richtet sich an besonders talentierte und engagierte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter zwischen 4 und 25 Jahren mit Wohnsitz im Kanton Zürich. Voraussetzung für den Erhalt von Beiträgen ist unter anderem das Bestehen einer Eignungsprüfung.