Verteilnetzvertreiber im Kanton Zürich und der ganzen Schweiz müssen ihre Grosskunden (Jahresverbrauch über 100 MWh) im Auftrag des Bundes über die zugeteilte prozentuale Kontingentierung informieren und die Verfügung des Bundes zustellen. Vorgeschrieben ist dabei lediglich die Information und Verfügung per Brief.
Die EKZ fand diese Lösung zu schwerfällig und hat ihr Kundenportal myekz.ch nun um einen speziellen Informationsbereich für die rund 2'000 Grossverbraucher erweitert, der im Falle einer Strommangellage aktiviert wird. Zum heutigen Zeitpunkt ist dieser spezielle Informationsbereich im Kundenportal nicht sichtbar.
Aktuelle Daten rund um die Uhr
Das Ziel gemäss Mitteilung sei, dass die betroffenen Unternehmen im Self-Service-Prinzip rund um die Uhr ihre aktuellen Verbrauchsdaten einsehen und mit ihrem zugeteilten Stromkontingent abgleichen können. Angezeigt werde dabei der Referenzwert aus dem Vorjahr, der zulässige monatliche Verbrauch gemäss Kontingentierung sowie die bereits verbrauchte Strommenge.
«Uns geht es darum, unseren Kunden sinnvolle Entscheidungsgrundlagen zur Verfügung zu stellen, mit denen sie ihre Kontingente aktiv bewirtschaften und überwachen können», sagt Mattias Gienal, Leiter Marketing der EKZ. «Zusätzlich entlasten wir so auch unser Call-Center, das im Fall einer Mangellage voraussichtlich stark beansprucht wird.»
Am Ende des Monats ist die EKZ dann wie alle Verteilnetzbetreiber verpflichtet, das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) und die Organisation für Stromversorgung in Ausserordentlichen Lagen (Ostral) über den effektiven monatlichen Verbrauch ihrer Grosskunden zu informieren.