Eine 76-jährige Frau aus Hadlikon bei Hinwil hat über mehrere Jahre einen Mäusebussard gepflegt und gefüttert, so ZüriToday. Der Vogel sei am Flügel verletzt gewesen, sagt sie gegenüber Züriost.
Frei lebendes Haustier
Die besagte Frau betont, dass sie keinesfalls einen Wildvogel gefüttert habe. Nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes, betrachtete sie den Mäusebussard nicht länger als Wildvogel, sondern eher als ein frei lebendes Haustier. Für sie war er nicht einfach ein Vogel, sondern bekam den liebevollen Namen "Mäusi".
Anzeige des Nachbarn
Aufgrund einer Anzeige eines Nachbarn erschienen Polizeibeamte unerwartet bei der 76-jährigen Frau zu Hause. Sie erhielt eine Geldstrafe, da das kantonale Jagdgesetz ausdrücklich das Füttern von Wildtieren, einschließlich Vögeln wie dem Mäusebussard, untersagt.
 
