Opfer einer Vergewaltigung, einer sexuellen Nötigung oder häuslicher Gewalt werden heute im Kanton Zürich in allen Spitälern, die eine Notfallstation haben, untersucht und medizinisch betreut. Eine forensische Untersuchung erfolgt jedoch aktuell nur dann, wenn das Opfer einen Beizug der Polizei wünscht. Wünscht das Opfer keinen unmittelbaren Beizug der Polizei, können auf dessen Wunsch die Spuren des Gewaltakts für eine spätere Anzeige durch das ärztliche Personal dokumentiert werden.
Untersuchungsbox
Den Spitälern steht dazu eine vom Institut für Rechtsmedizin der Universität Zürich (IRM-UZH) entwickelte Untersuchungsbox zur Verfügung. Diese enthält alles, was es braucht, um gerichtsverwertbare Spuren zu sichern, wie beispielsweise Blutproben oder DNA-Abstriche. Die meisten Fälle werden in den Krisenzentren am Universitätsspital Zürich, im Stadtspital Zürich Triemli, im Kantonsspital Winterthur, und wenn es sich um minderjährige Opfer handelt, im Universitäts-Kinderspital Zürich behandelt.