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Bäretswil
10.11.2023
10.11.2023 06:06 Uhr

Winterdienst – die wichtigsten Regeln

Der Winterdienst auf öffentlichen Strassen, Wegen und Trottoirs gehört zu den Unterhaltspflichten des Gemeinwesens.
Der Winterdienst auf öffentlichen Strassen, Wegen und Trottoirs gehört zu den Unterhaltspflichten des Gemeinwesens. Bild: Gemeinde Bäretswil
Für die Schneeräumung und Glatteisbekämpfung auf Gemeindestrassen ist das Personal der Gemeindewerke zusammen mit externen Fuhrhaltern verantwortlich. Staatsstrassen werden durch den kantonalen Unterhaltsdienst geräumt.

Die Winterdienstarbeiten, insbesondere die Schneeräumungsarbeiten, werden hauptsächlich in den frühen Morgenstunden durchgeführt, wenn die meisten noch schlafen.

Motorfahrzeuge die auf öffentlichen Strassen und Plätzen nicht ordnungsgemäss parkiert sind, behindern den Winterdienst. Um einen reibungslosen Ablauf der Winterdienstarbeiten zu ermöglichen, bittet die Gemeinde, Fahrzeuge nicht auf den Gehwegflächen, im Parkverbotsbereich sowie ausserhalb der markierten Parkfelder abzustellen.

Hydranten freihalten

Die Schneeräumung und Glatteisbekämpfung auf privaten Haus- und Garagenzufahrten ist Sache der Grundeigentümer oder Mieter. Das Personal der Gemeinde Bäretswil könne für diese Arbeiten nicht beansprucht werden. Es sei nicht gestattet, den von Privatgrundstücken weggeräumten Schnee auf öffentlichem Grund abzulagern.

Ohne Bewilligung dürfen Schnee und Eis auch nicht in Strassenschächte, Kanäle und öffentliche Gewässer gegeben werden, teilt die Gemeinde mit. Auch Hydranten müssen jederzeit frei zugänglich sein.

Vorsichtig fahren

Die Gemeinde bittet alle Verkehrsteilnehmenden, die Fahrweise, die Ausrüstung und das Verhalten den winterlichen Verhältnissen anzupassen.

Zürioberland24/mb