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Hinwil
18.10.2023
19.10.2023 00:55 Uhr

Ungewöhnlicher Gefängnisausbruch im Vollzugszentrum Bachtel

Das Vollzugszentrum Bachtel (VZB) ist auf den offenen Vollzug von Freiheitsstrafen und Ersatzfreiheitsstrafen spezialisiert.
Das Vollzugszentrum Bachtel (VZB) ist auf den offenen Vollzug von Freiheitsstrafen und Ersatzfreiheitsstrafen spezialisiert. Bild: Vollzugszentrum Bachtel
Die Geschichte vom ungewöhnlichen Gefängnisausbruch im Vollzugszentrum Bachtel in Hinwil am 2. Februar 2022 sorgte für Aufsehen. Es handelte sich um einen Ausbruch, den der verzweifelte Häftling bei Mitarbeitern des Gefängnisses angekündigt hatte.

Laut dem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft See/Oberland begann die Flucht am Mittwochmorgen um 7:40 Uhr. Der Häftling wandte sich an den 60-jährigen Abteilungsleiter und zwei seiner Mitarbeiter und erklärte, dass er dringend das Gefängnis verlassen müsse, um eine wichtige private Angelegenheit zu klären. Ein bereits gestelltes Urlaubsgesuch wurde abgelehnt, berichtet die NZZ.  

Mit dem Traktor zum Bahnhof

Es scheint, dass die Gefängnismitarbeiter aus Mitleid oder aus anderen Gründen eingelenkt haben. Sie gestatteten dem Häftling nicht nur, das Gefängnis zu verlassen, sondern einer der Mitarbeiter brachte ihn sogar mit einem Traktor zum Bahnhof. Nachdem der Häftling seine dringende Angelegenheit geklärt hatte, kehrte er schliesslich freiwillig in die Vollzugsanstalt zurück.

Strafanzeige gegen drei Männer

Es wird auch erwähnt, dass im Vollzugszentrum Bachtel Ersatzfreiheitsstrafen vollstreckt werden. Eine Ersatzfreiheitsstrafe tritt in Kraft, wenn Geldstrafen oder Bussgelder nicht bezahlt werden können. Auch dieser Häftling befindet sich deswegen dort. Nach der Rückkehr des Häftlings hatten die Mitarbeiter des Vollzugszentrums Bachtel Gewissensbisse und meldeten den Vorfall. Die Behörde reichte schliesslich eine Strafanzeige gegen drei Männer ein. Die Behörde gibt aus Gründen des Schutzes der Persönlichkeitsrechte keine detaillierten Informationen zu den ergriffenen Massnahmen preis. Sie teilt lediglich mit, dass zwei der drei betroffenen Personen weiterhin im Amt für Justizvollzug und Wiedereingliederung tätig sind.

Abteilungsleiter wurde verurteilt

Die Untersuchung im Fall des Abteilungsleiters wurde abgeschlossen, und die Zürcher Staatsanwaltschaft hat den 60-jährigen Mann per Strafbefehl verurteilt. Er wurde wegen Amtsmissbrauch und Begünstigung verurteilt und erhielt eine bedingte Geldstrafe von 140 Tagessätzen à 150 Franken. Zusätzlich muss der Mann eine Geldbuße in Höhe von 4.200 Franken sowie Verfahrenskosten in Höhe von 5.200 Franken zahlen.

Der Strafbefehl wurde vom Mann akzeptiert und ist mittlerweile rechtskräftig geworden.

Zürioberland24
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