Laut dem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft See/Oberland begann die Flucht am Mittwochmorgen um 7:40 Uhr. Der Häftling wandte sich an den 60-jährigen Abteilungsleiter und zwei seiner Mitarbeiter und erklärte, dass er dringend das Gefängnis verlassen müsse, um eine wichtige private Angelegenheit zu klären. Ein bereits gestelltes Urlaubsgesuch wurde abgelehnt, berichtet die NZZ.
Mit dem Traktor zum Bahnhof
Es scheint, dass die Gefängnismitarbeiter aus Mitleid oder aus anderen Gründen eingelenkt haben. Sie gestatteten dem Häftling nicht nur, das Gefängnis zu verlassen, sondern einer der Mitarbeiter brachte ihn sogar mit einem Traktor zum Bahnhof. Nachdem der Häftling seine dringende Angelegenheit geklärt hatte, kehrte er schliesslich freiwillig in die Vollzugsanstalt zurück.
Strafanzeige gegen drei Männer
Es wird auch erwähnt, dass im Vollzugszentrum Bachtel Ersatzfreiheitsstrafen vollstreckt werden. Eine Ersatzfreiheitsstrafe tritt in Kraft, wenn Geldstrafen oder Bussgelder nicht bezahlt werden können. Auch dieser Häftling befindet sich deswegen dort. Nach der Rückkehr des Häftlings hatten die Mitarbeiter des Vollzugszentrums Bachtel Gewissensbisse und meldeten den Vorfall. Die Behörde reichte schliesslich eine Strafanzeige gegen drei Männer ein. Die Behörde gibt aus Gründen des Schutzes der Persönlichkeitsrechte keine detaillierten Informationen zu den ergriffenen Massnahmen preis. Sie teilt lediglich mit, dass zwei der drei betroffenen Personen weiterhin im Amt für Justizvollzug und Wiedereingliederung tätig sind.