Das neue Kantonale Bürgerrechtsgesetz und die dazugehörige Verordnung sorgen für eine einheitlichere Einbürgerungspraxis im Kanton Zürich. Dafür mussten Kanton und Gemeinden gewisse Prozesse anpassen: Das neue Recht schreibt beispielsweise einheitlichere Regeln bezüglich der Prüfung der Grundkenntnisse vor. Zudem verankert es das digitale Einbürgerungsverfahren und regelt das Vorgehen beim Einbürgerungsgespräch näher.
Studie beim Statistischen Amt
Vor diesem Hintergrund gab das Gemeindeamt beim Statistischen Amt eine Studie in Auftrag, um einen Überblick über die bestehenden Einbürgerungsprozesse in den Gemeinden zu gewinnen. Dafür lud das das Statistische Amt alle Gemeinden des Kantons Zürich zu einer Befragung ein, die im Sommer 2022 stattfand. Rund 80 Prozent der Gemeinden beteiligten sich daran.
