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Kanton
14.07.2023
14.07.2023 15:56 Uhr

Einbürgerungen im Kanton Zürich: Neues Recht in Kraft

Symbolbild
Symbolbild Bild: statistik.tg.ch
Seit 1. Juli 2023 gilt im Kanton Zürich das neue Bürgerrechtsgesetz. Es trägt zu einer Vereinheitlichung der Einbürgerungspraxis in den Zürcher Gemeinden bei. Wie die Gemeinden vor Einführung des neuen Rechts eingebürgert haben, zeigt eine neue Studie.

Das neue Kantonale Bürgerrechtsgesetz und die dazugehörige Verordnung sorgen für eine einheitlichere Einbürgerungspraxis im Kanton Zürich. Dafür mussten Kanton und Gemeinden gewisse Prozesse anpassen: Das neue Recht schreibt beispielsweise einheitlichere Regeln bezüglich der Prüfung der Grundkenntnisse vor. Zudem verankert es das digitale Einbürgerungsverfahren und regelt das Vorgehen beim Einbürgerungsgespräch näher.

Studie beim Statistischen Amt

Vor diesem Hintergrund gab das Gemeindeamt beim Statistischen Amt eine Studie in Auftrag, um einen Überblick über die bestehenden Einbürgerungsprozesse in den Gemeinden zu gewinnen. Dafür lud das das Statistische Amt alle Gemeinden des Kantons Zürich zu einer Befragung ein, die im Sommer 2022 stattfand. Rund 80 Prozent der Gemeinden beteiligten sich daran.

Unterschiede bezüglich Gesprächen, Gebühren und Anzahl Einbürgerungen

Wie erwartet zeigte sich die Gemeindelandschaft in Bezug auf die Einbürgerungsprozesse sehr heterogen. Beispielsweise gaben viele Gemeinden an, in jedem Fall ein Einbürgerungsgespräch zu führen. Andere machten dies nur in gewissen Fällen, wiederum andere führten gar keine Gespräche. Auch die Gebühren fielen sehr unterschiedlich aus: Bei Einzelpersonen über 25 Jahre reichten sie von 200 bis 2400 Franken.

Grosse Unterschiede zeigten sich auch bei der Anzahl behandelter Einbürgerungsgesuche. Die Gemeinden, die an der Befragung teilgenommen haben, bearbeiteten im Jahr 2020 5600 und im Jahr 2021 5658 Gesuche. Am meisten Gesuche bearbeiteten im Jahr 2021 die Städte Zürich und Winterthur. Die relative Anzahl Gesuche hängt jedoch stark vom Ausländeranteil in einer Gemeinde ab: Je höher dieser ist, umso höher ist das Potential der möglichen Einbürgerungen. Die meisten Einbürgerungsgesuche pro 1000 Ein-wohnende bearbeiteten im Jahr 2021 die Stadt Zürich und die angrenzenden Gemeinden sowie die Gemeinden am linken und rechten Zürichseeufer. Spitzenreiter sind die Gemeinden Rüschlikon und Kilchberg mit 7 respektive 6,2 Gesuchen pro 1000 Personen im Jahr 2021.

Deutsch- und Grundkenntnisse unterschiedlich geprüft

Unterschiede zeigten sich auch bei der Prüfung der Deutsch- und Grundkenntnisse. So schickten Einbürgerungswillige in 48 Gemeinden den Nachweis der notwendigen Deutschkenntnisse bereits mit der Einreichung des Gesuchs mit. 84 Gemeinden prüften die Deutschkenntnisse erst während des Verfahrens.

Beim Nachweis der Grundkenntnisse zeigt sich ein ähnliches Bild: 25 Gemeinden verlangten den Test vor Einreichen des Gesuchs, 107 Gemeinden erst während des Einbürgerungsverfahrens.

Die Form der Grundkenntnisprüfung konnten die Gemeinden bis zur Einführung des neuen Rechts selber bestimmen. Somit war auch die Praxis in den Gemeinden unterschiedlich: Zehn Gemeinden wendeten den kantonalen Grundkenntnistest an, den das Gemeindeamt kurz vor dem Zeitpunkt der Befragung zur Verfügung gestellt hatte. In 62 Gemeinden führten Institute diesen kantonalen Grundkenntnistest im Auftrag der Gemeinde durch. 33 Gemeinden hatten einen gemeindeeigenen, standardisierten Fragebogen, den sie im Einbürgerungsgespräch verwendeten. Weitere 26 Gemeinden liessen einen gemeindeeigenen, standardisierten Test in einer Institution durchführen.

Grundlage für Vorher-Nachher-Vergleich

Mit dem neuen Bürgerrecht dürfen die Gemeinden die Grundkenntnisse nicht mehr in einem Gespräch erfragen, sondern müssen dafür einen Test verwenden. Dieser muss bestimmten gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Auch andere Prozesse mussten die Gemeinden anpassen. Die vorliegende Studie über die Situation vor der Einführung des neuen Rechts bietet demnach eine Grundlage für einen Vorher-Nachher-Vergleich. Das Gemeindeamt und das Statistische Amt werden die Gemeinden zu einem späteren Zeit-punkt erneut befragen. Dann wird sich zeigen, welche Auswirkungen das neue Recht auf die Prozesse und die Handhabung der Einbürgerungspraxis in den Zürcher Gemeinden hat.

Zürioberland24