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Natur & Umwelt
21.06.2023

Aus für ineffiziente Halogenlampen

Halogenlampen, die bald nicht mehr auf dem Markt sein werden.
Halogenlampen, die bald nicht mehr auf dem Markt sein werden. Bild: Kantonales Labor Zürich
Diverse Leuchtstoffröhren und Halogenlampen dürfen ab Herbst 2023 nicht mehr in Verkehr gebracht werden, weil sie entweder das Schwermetall Quecksilber enthalten oder zu wenig energieeffizient sind. Das Kantonale Labor weist auf gebräuchliche Lampen hin, die schon bald nicht mehr hergestellt oder importiert werden und in der Folge nicht mehr erhältlich sein werden.

Hauptsächlich wegen des niedrigen Stromverbrauchs ersetzten Leuchtstoff- und Halogenlampen vor einiger Zeit die Glühlampen. Heute werden diese schrittweise durch LED-Lampen ersetzt. LED-Lampen verbrauchen wenig Strom, verfügen über eine lange Lebensdauer und können Licht mit unterschiedlichen Farben abgeben, schreibt das Kantonale Labor in seiner Mitteilung.

In der Schweiz können mit der Substitution von Leuchtstofflampen in den kommenden fünf Jahren rund 30 GWh Strom gespart werden.

Weitere Verbote ab August 2023

Aufgrund des enthaltenen Quecksilbers wurden Kompaktleuchtstofflampen mit Schraubsockel E14 und E27 (mit Vorschaltgerät) bereits im September 2021 verboten. Per 24. August 2023 werden die weit verbreiteten T8- (26 mm) und T5- (16 mm)-Leuchtstoffröhren verboten.

Lagerbestände in der Schweiz dürfen noch abverkauft werden. Das eingebaute Vorschaltgerät und der eventuell eingesteckte Starter bestimmen den Typ der Ersatz-Röhren mit LED-Technik. Am besten empfiehlt der Detailhändler bzw. der Lieferant eine geeignete LED-Röhre. Unter Umständen muss ein Fachmann den Austausch vornehmen oder die gesamte Installation ersetzen.

Halogenstift-Lampen ab 1.9. verboten

Halogen-Reflektorlampen mit GU5.3-Fassung sowie einige andere Halogenlampen werden wegen ungenügender Energieeffizienz seit August 2019 nicht mehr importiert. Das Verbot für die kleinen Halogenstiftlampen für 230 V (G9) und 12 Volt (G4 und GY6,35) gilt ab dem 1. September 2023. Lagerbestände in der Schweiz dürfen ebenfalls noch abverkauft werden.

Defekte Halogenstiftlampen können durch passende Ersatzprodukte mit LED-Technik einfach ersetzt werden.

Hinweis auf die Entsorgung

Defekte Leuchtstofflampen sollen im Detailhandel oder bei einer geeigneten Sammelstelle zurückgegeben werden. Die Rücknahme erfolgt kostenlos. Bei der Rückgabe muss darauf geachtet werden, dass die Lampen nicht zerbrechen.

Weitere Infos:

 

Bundesamt für Energie
> Energie-Experten

PD/Zürioberland24
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