Hauptsächlich wegen des niedrigen Stromverbrauchs ersetzten Leuchtstoff- und Halogenlampen vor einiger Zeit die Glühlampen. Heute werden diese schrittweise durch LED-Lampen ersetzt. LED-Lampen verbrauchen wenig Strom, verfügen über eine lange Lebensdauer und können Licht mit unterschiedlichen Farben abgeben, schreibt das Kantonale Labor in seiner Mitteilung.
In der Schweiz können mit der Substitution von Leuchtstofflampen in den kommenden fünf Jahren rund 30 GWh Strom gespart werden.
Weitere Verbote ab August 2023
Aufgrund des enthaltenen Quecksilbers wurden Kompaktleuchtstofflampen mit Schraubsockel E14 und E27 (mit Vorschaltgerät) bereits im September 2021 verboten. Per 24. August 2023 werden die weit verbreiteten T8- (26 mm) und T5- (16 mm)-Leuchtstoffröhren verboten.
Lagerbestände in der Schweiz dürfen noch abverkauft werden. Das eingebaute Vorschaltgerät und der eventuell eingesteckte Starter bestimmen den Typ der Ersatz-Röhren mit LED-Technik. Am besten empfiehlt der Detailhändler bzw. der Lieferant eine geeignete LED-Röhre. Unter Umständen muss ein Fachmann den Austausch vornehmen oder die gesamte Installation ersetzen.