Die Klassenplanung erfolgt aufgrund von verschiedenen Parametern und muss der Schulpflege vorgelegt werden, ehe sie beim Volksschulamt eingereicht werden kann. Dabei können natürlich nicht x-beliebig viele Klassen gebildet und Lehrpersonal nach Wunsch beschäftigt werden. Die Schule muss sich hierbei an die Vorgaben des kantonalen Volksschulamts halten.
Neben vordefinierten Vollzeitpensen pro Anzahl Schüler:innen gibt es weitere Vorgaben. Eine Schulklasse darf gemäss kantonaler Bestimmung max. 25 Kinder zählen, eine Kindergartenklasse maximal 21 Kinder. Weitere Kriterien für eine Klasseneinteilung sind u.a. Zumutbarkeit des Schulwegs, Fremdsprachigkeit, Geschlecht, Lernstand der Kinder sowie sonderpädagogische Themen.
Zahlen vom Vorjahr massgebend
Berechnungsgrundlage für das Volksschulamt sind die Schülerzahlen des Vorjahrs. Eine Schule muss also mit den Werten vom vergangenen Jahr kalkulieren, selbst wenn die Zahlen mit Stand heute höher oder tiefer sind. Es können auch keine Prognosezahlen verwendet werden, die beispielsweise berücksichtigen, dass in der Gemeinde aufs neue Schuljahr hin eine grössere Wohnüberbauung entsteht und dort auch Familien mit Kindern einziehen dürften. «Wir können keine Klassen auf Vorrat bilden», sagt Patrick Umbach, Schulpräsident von Gossau.