Viele Gemeinden stellen Jugendhäuser zur Verfügung. Warum können sich Jugendliche nicht dort austoben?
Jugendliche sind auf den öffentlichen Raum als Entwicklungsort angewiesen. Hier treffen sie erstmals als eigenständige Personen auf andere, üben soziale Verhaltensweisen ein und integrieren sich auf diese Weise in die Gesellschaft. Dieses wichtige Verhalten führt manchmal zu Konflikten mit Erwachsenen.
Zu viele Verbote und Reglementierungen hemmen die Entwicklung von Eigenverantwortung und behindern daher einen wichtigen Lernprozess. Würden sich Erwachsene stattdessen solchen Konflikten stellen, könnten sie Jugendlichen als Beispiel in Sachen Zuhören, Argumentieren und dem Finden von Lösungen dienen.
Gibt es keine Möglichkeiten, dass Erwachsene und Jugendliche den öffentlichen Raum nutzen, ohne einander in die Quere zu kommen?
Wir wissen von Jugendlichen, dass sie sich gerne an Orten treffen würden, an denen sie nicht stören. Gleichzeitig wollen sie aber auch nicht gestört werden. Von diesen Orten gibt es aber zu wenige. Dazu kommt, dass Jugendliche sich Räume nicht zuweisen lassen; sie nehmen sie sich selbst. Sinnvoll wäre deshalb, in Wohngebieten und Zentren Brachen freizuhalten, die Jugendlichen nach Bedarf temporär zugewiesen werden können, etwa für Skateranlagen, Bauwagen als teilbegleitete Jugendräume oder andere Projekte.
Damit eine solche Nutzung funktioniert, braucht es eine kontinuierliche, fachlich geführte und behördlich beauftragte offene Jugendarbeit, die über viele Jahre wirken kann. Jugendarbeitende sind in der Lage, Veränderungen in Befindlichkeiten der Jugendlichen zu erkennen, Verhaltensweisen für Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger zu übersetzen und flexibel darauf zu reagieren.