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Wetzikon
24.03.2022

Wetzikon übergibt Gestaltungsplan Schönau ans Parlament

Das Schönau-Areal soll in Etappen zu einem neuen Quartier mit Wohn- und Gewerbeflächen entwickelt werden.
Das Schönau-Areal soll in Etappen zu einem neuen Quartier mit Wohn- und Gewerbeflächen entwickelt werden. Bild: HIAG
Der Stadtrat von Wetzikon hat Antrag zur Festsetzung des öffentlichen Gestaltungsplans Schönau genehmigt und dem Parlament zur Beschlussfassung unterbreitet.

Die Spinnerei Schönau entstand zwischen 1823 und 1900 und umfasst neben diversen Nebengebäuden und Anbauten auch den künstlich angelegten Weiher zur Nutzung der Wasserkraft. 1992 wurde die Produktion in der Spinnerei Schönau stillgelegt. Seitdem hat sich die Schönau zu einem kulturellen Treffpunkt entwickelt. 2010 hat die HIAG Immobilien AG die Schönau erworben.

Schönau soll ein lebendiges Quartier werden

Die HIAG möchte das 38'000 Quadratmeter umfassende Schönau-Areal mit den weitgehend unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden etappenweise zu einem "lebendigen" Quartier weiterentwickeln. Dabei soll sowohl der historische Gebäudepark als auch der wertvolle Naturraum bewahrt und aufgewertet werden. Um die bestehenden Werte und Qualität der Entwicklung zu sichern, hat die Stadt Wetzikon einen öffentlichen Gestaltungsplan ausgearbeitet.

Testplanung

Zusammen mit Architektur- und Landschaftsarchitekturbüros wurde im Rahmen einer Testplanung ausgelotet, welches die optimalen Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Entwicklung der Schönau sind, damit ein Mehrwert für die Bewohnenden sowie Nutzenden, aber auch für die Nachbarschaft und die Stadt Wetzikon geschaffen werde, teilt die Stadt mit.

Stadtrat hat öffentlichen Gestaltungsplan genehmigt

Der Stadtrat hat nun Antrag und Weisung zur Festsetzung des öffentlichen Gestaltungsplans Schönau genehmigt und dem Parlament zur Beschlussfassung unterbreitet. Er sei überzeugt, dass der vorliegende Gestaltungsplan eine ausgewogene Planungsvorlage darstelle, welche der anspruchsvollen Zielsetzung des Areals Schönau gerecht werde, so die Mitteilung weiter.

«Massgeschneiderte Überbauung»

Der öffentliche Gestaltungsplan schaffe die planungs- und baurechtlichen Voraussetzungen für eine "massgeschneiderte" Überbauung des Spinnereiareals Schönau. Als Grundlage würden die erarbeiteten Richtprojekte zu den einzelnen Neubaubereichen sowie zu den Aussenräumen dienen. Er berücksichtigt nach Meinung des Stadtrats sowohl die Schutzobjekte wie auch die ortsbaulichen Qualitäten, beinhalte Angaben über die Anzahl und die Lage von Baubereichen und lege die jeweils zulässigen Baumassen und Gebäudehöhen fest.

Maximal 60% der Flächen für Wohnraum

Zudem werde mit dem Gestaltungsplan sichergestellt, dass die zentral und attraktiv gelegenen Schutzobjekte nicht ausschliesslich zu Wohnzwecken umgenutzt werden können. Im Spinnerei-Hauptgebäude dürfen maximal 60 Prozent der Flächen für Wohnzwecke genutzt werden. Insgesamt dürfe der Wohnanteil im Planungsgebiet maximal 80 Prozent betragen. Für das ehemalige Baumwollmagazin werde eine Umnutzung zu Wohnzwecken ganz ausgeschlossen. Hier soll das neue Herzstück des Areals mit einem attraktiven Angebot für die Öffentlichkeit entstehen, so die Stadt weiter.

Zürioberland24