Gerät man in die Situation, dass man auf die Hilfe von der IV und damit verbunden auf Unterstützung im Alltag angewiesen ist, ist dies eine enorme Herausforderung. Und als wäre das nicht schon genug, kommt nun noch ein grosser Berg an Formularen für die Einstellung von Personal auf einen zu.
Stefanie Fischer weiss selber nur zu gut, wie belastend eine solche Situation sein kann. Obwohl sie aufgrund einer Quecksilbervergiftung seit dem Kleinkindalter im Rollstuhl sitzt und auf die Betreuung anderer Menschen angewiesen ist, führt sie ein selbstbestimmtes Leben. «Nie wäre es mir in den Sinn gekommen, ein unselbstständiges Leben zu führen», so sie positive Frau, die zusammen mit ihrem Mann ein unabhängiges Leben führt.
Die Hilflosenentschädigung hilft, aber…
Wer bei alltäglichen Lebensverrichtungen wie Ankleiden, Aufstehen, Absitzen, Essen, Körperpflege etc. die Hilfe anderer Menschen benötigt, ist im Sinne der IV «hilflos» und kann eine Hilflosenentschädigungbeanspruchen. Bezieht man diese, darf man zusätzlich einen Antrag auf ein sogenanntes Assistenzbudget stellen und erhält bei Bewilligung eine monatliche Zahlung als Beitrag an die Pflege und Betreuungskosten. Mit diesem Geld können betroffene Personen, die auf regelmässige Hilfe angewiesen sind, aber dennoch zu Hause leben möchten, eine Person einstellen, welche die erforderliche Unterstützung bringt.