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Gossau ZH
05.05.2022

Hilfe, wenn man sie plötzlich braucht

Stefanie Fischer ist selbstständige Beraterin für IV-Bezüger:innen.
Stefanie Fischer ist selbstständige Beraterin für IV-Bezüger:innen. Bild: zvg
Was tun, wenn man unverhofft IV-Bezüger:in wird und sich um die Anstellung von Assistenzpersonal kümmern muss? Stefanie Fischer aus Gossau ZH bietet in einem solchen Fall ihr fachkundiges Wissen in Form eines Coaching-Angebotes an und steht den Betroffenen helfend zur Seite.

Gerät man in die Situation, dass man auf die Hilfe von der IV und damit verbunden auf Unterstützung im Alltag angewiesen ist, ist dies eine enorme Herausforderung. Und als wäre das nicht schon genug, kommt nun noch ein grosser Berg an Formularen für die Einstellung von Personal auf einen zu.

Stefanie Fischer weiss selber nur zu gut, wie belastend eine solche Situation sein kann. Obwohl sie aufgrund einer Quecksilbervergiftung seit dem Kleinkindalter im Rollstuhl sitzt und auf die Betreuung anderer Menschen angewiesen ist, führt sie ein selbstbestimmtes Leben. «Nie wäre es mir in den Sinn gekommen, ein unselbstständiges Leben zu führen», so sie positive Frau, die zusammen mit ihrem Mann ein unabhängiges Leben führt.

Die Hilflosenentschädigung hilft, aber…

Wer bei alltäglichen Lebensverrichtungen wie Ankleiden, Aufstehen, Absitzen, Essen, Körperpflege etc. die Hilfe anderer Menschen benötigt, ist im Sinne der IV «hilflos» und kann eine Hilflosenentschädigungbeanspruchen. Bezieht man diese, darf man zusätzlich einen Antrag auf ein sogenanntes Assistenzbudget stellen und erhält bei Bewilligung eine monatliche Zahlung als Beitrag an die Pflege und Betreuungskosten. Mit diesem Geld können betroffene Personen, die auf regelmässige Hilfe angewiesen sind, aber dennoch zu Hause leben möchten, eine Person einstellen, welche die  erforderliche Unterstützung bringt.

«Der zur Verfügung gestellte Betrag reicht in den meisten Fällen bei Weitem nicht aus, um Profis zu engagieren. Ich helfe aber gerne.»
Stefanie Fischer

Plötzlich ist man Arbeitgeber:in

Erhält man ein solches Assistenzbudget, wird man durch die Beschäftigung von Hilfspersonal von heute auf morgen zum Arbeitgeber oder zur Arbeitgeberin. Die Versicherung dieser Personen ist gesetzlich Pflicht. Ebenfalls für viele eine neue Situation. Denn auch das heisst erst einmal viel Papierkrieg.

Und genau dort kommt Stefanies Hilfe zum Zug. «Viele Menschen sind in dieser Situation völlig überfordert. Ich helfe ihnen, den Einstieg als Arbeitgebende zu erleichtern. » Zwar erhalte man von der IV ein Beratungsbudget, um entsprechende Hilfe in Anspruch zu nehmen, doch sei die Suche nach einem Treuhänder extrem schwierig. «Der zur Verfügung gestellte Betrag reicht in den meisten Fällen bei Weitem nicht aus, um Profis zu engagieren. Ich helfe aber gerne.»

Wenn der Papierberg zu gross wird

Aufgrund ihrer eigenen Erfahrungen und dem Umgang mit Menschen mit Behinderung weiss Stefanie, wie sie Betroffenen gezielt helfen kann. «Mein Ziel ist es, dass sich meine Kund:innen nach meiner Beratung selbstständig um ihre Büroangelegenheiten kümmern können.» So zeigt und erklärt sie, was alles erledigt werden muss und hilft beispielsweise beim Erstellen eines Arbeitsvertrages und der Lohnabrechnungen oder beim Abschliessen von Versicherungen für die Angestellten. Auch wenn sich ihr Angebot in erster Linie an Menschen mit Behinderung richte, helfe sie selbstverständlich jedem, der Fragen in diesem Bereich hat.

Weitere Informationen: www.coaching-stefanie-fischer.ch

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Isabella Schütz
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