Im Zusammenhang mit der Teilrevision des kantonalen Richtplans beschloss der Kanton Zürich im September 2007 die zusätzliche Aufnahme der Deponiestandorte Tägernauer Holz und Leerüti in den Richtplan. Im November 2019 beschloss das Parlament auf Antrag des Regierungsrates und der Kevu (Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt) gar, dass die Fläche der geplanten Deponie von 6 auf 10 Hektaren vergrössert und ihr Volumen auf 1,5 Mio. Kubikmeter verdoppelt werden sollte.
Am 28. Oktober 2019 gelang es der Gossauer Kantonsrätin Elisabeth Pflugshaupt, gemeinsam mit ihrem Rats- und Parteikollegen Daniel Wäfler und der Unterstützung von links bis rechts, einen Antrag durchzubringen, der eine Deponie im Tägernauer Holz erst dann erlaubt, wenn alle anderen Kapazitäten ausgeschöpft sind.
Missachtung von Mitwirkungsrechten auf beiden Seiten
Weitere gute Nachrichten gab's Ende März 2021, als das oberste Gericht den umstrittenen Deponie-Standort im kantonalen Richtplan aufhob. Das höchste Gericht stellte dabei fest, dass Regierungs- und Kantonsrat zu wenig dargelegt hätten, weshalb die Vergrösserung notwendig sei und ausschliesslich das Tägernauer Holz als Deponie für Schlacke in Frage komme.
Die Richter hatten sich darauf berufen, dass die sogenannten Erläuterungsberichte von Exekutive und Legislative, in denen sie sich mit den nicht berücksichtigten Einwendungen befassen, den gleichen Wortlaut haben. Es sei nicht erkennbar, inwiefern sich das Parlament und seine beratende Kommission mit den Argumenten der Gemeinde auseinandergesetzt hätten. Damit liege eine Missachtung der Mitwirkungsrechte vor.
Allerdings wurde im gleichen Urteil auch die Beschwerde des Zweckverbands Kehrichtverwertung Zürcher Oberland (KEZO), der ZAV Recycling AG, der Interkantonalen Anstalt Limeco und des Zweckverbands für Abfallverwertung im Bezirk Horgen gutgeheissen, womit der Beschluss des Kantonsrats vom 28. Oktober 2019 aufgehoben wurde. Denn auch hier hat es laut oberstem Gericht eine Missachtung der Mitwirkungsrechte der Gemeinden und Zweckverbände gegeben.
Damit standen Kantonsrat und Baudirektion also wieder auf Feld 1 und müssen das Richtplanverfahren in Bezug auf den Deponiestandort Tägernauerholz zumindest teilweise wiederholen.